P&R-Container Insolvenz

SdK organisiert Interessensgemeinschaft betroffener Anleger

Am 15. März 2018 haben die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH beim zuständigen Insolvenzgericht in München einen Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19. März 2018 bestellte das Insolvenzgericht Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, wurde ebenfalls am 19. März 2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH bestellt. Die P&R Transport-Container GmbH sowie die weiteren Gesellschaften der P&R-Gruppe haben bislang keinen Insolvenzantrag gestellt.

Die von der Insolvenz betroffenen Container-Verwaltungsgesellschaften haben in der Vergangenheit neue und gebrauchte Frachtcontainer an Privatanleger verkauft und von diesen für einen bestimmten Zeitraum an eine Gesellschaft der P&R-Gruppe vermietet. Zudem wurde in der Regel mittels einer Rückkaufoption vereinbart, dass die Container-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende der Vertragslaufzeit wieder zurückerwerben. Die gesamte Containerflotte wurde von der P&R-Gruppe an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie vermietet.

Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist es im Interesse aller betroffenen Anleger, dass zunächst die Fortsetzung des operativen Geschäftsbetriebes der Container-Vermietung gesichert wird, da nur so wichtige Mittelzuflüsse für die langfristige Fortsetzung des Betriebs generiert werden können. Sobald dies sichergestellt ist, sollten aus Sicht der SdK die Anleger und sonstige Gläubiger der insolventen Gesellschaften über die weitere Vorgehensweise entscheiden können. Die Verwertung der Container durch die Anleger selbst macht aus Sicht der SdK wirtschaftlich keinen Sinn, denn ein Verkauf nur weniger Container wäre mit hohen Kosten verbunden und es dürfte auch kein marktgerechter Preis erzielt werden können, da bedeutende Investoren nur an größeren Stückzahlen Interesse haben dürften.

Die von der SdK mandatierten Rechtsanwälte raten daher zunächst, den Verfahrensverlauf in den kommenden Monaten abzuwarten. Gleichzeitig werden die Anwälte der SdK sämtliche Ansprüche der betroffenen Anleger, u.a. auch gegen Vertriebsgesellschaften bzw. Berater, prüfen. Über den Verlauf des Verfahrens und die von den beauftragten Rechtsanwälten identifizierten Anspruchsgrundlagen wird in den kommenden Wochen im Rahmen SdK-Newsletter berichtet. Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/pundr kostenfrei für den Newsletterservice registrieren.

Asset-Deal Budweiser/Welz

Die Geschäftsbetriebe der Budweiser Möbelwerkstatt und des Türenstudios Welz gemeinsam unter neuer Leitung

Welz und Budweiser gingen Mitte des Jahres aufgrund Liquiditätsengpässe in die Insolvenz. Nunmehr bekommen die Betriebe unter neuer Leitung eine 2. Chance. Die neuen Inhaber, Frau Satyama Nowotny und Herr Robert führen die Geschäftsbetriebe als eine Einheit fort und sichern somit 4 Arbeitsplätze.

Die in Schwäbisch Gmünd ansässigen Betriebe, Budweiser Möbelwerkstatt und die Türenstudio Welz GmbH mussten im Sommer diesen Jahres aufgrund Liquiditätsschwierigkeiten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Die beiden eng verbundenen Geschäftsbetriebe unter der Leitung von Herrn Budweiser-Rank sind bekannte Teilnehmer auf dem Markt für Möbelherstellung nach Maß sowie im Bereich Türenhandel.

Das Amtsgericht Aalen eröffnete zum 1. November 2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Türenstudio Welz GmbH. Dem zuvor wurde am 02.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Budweiser Möbelwerkstatt eröffnet. In beiden Insolvenzverfahren bestellte das Amtsgericht Aalen Herrn Rechtsanwalt Tobias Humpf zum Insolvenzverwalter. Die beiden Geschäftsbetriebe wurde durch Herrn Rechtsanwalt Humpf ab Insolvenzeröffnung mit positiven Ergebnissen fortgeführt.

Nunmehr gehen die beiden Geschäftsbetriebe in Form eines sog. Asset-Deals auf die Budweiser Möbel & Türen GmbH & Co. KG über. Die Käuferin übernimmt künftig sämtliche Maschinen und Werkzeuge sowie Vorräte und das gesamte technische und kaufmännische Know-how der beiden insolventen Unternehmen. Unter der Leitung von Frau Satyama Nowotny, der früheren kaufmännischen Leiterin der Möbelwerkstatt sowie Herrn Robert Wegert, einem erfahrenen Schreinermeister aus Dinkelsbühl werden die Geschäftsbetriebe in einer verschlankten Form weitergeführt. Die Geschäftsleitung der Käuferin konnte bereits 4 Mitarbeitern aus den insolventen Unternehmen ein Arbeitsverhältnis anbieten.

„Wir freuen uns, dass wir für Welz und Budweiser eine so gute Lösung gefunden haben. Herr Wegert und Frau Nowotny sind Kenner der Branche und verfügen um gute Kontakte zu Lieferanten und Kunden“, erklärt Rechtsanwalt Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner in Aalen.

SEIBT + KAPP mit neuem Inhaber

Unternehmen wird zum großen Teil fortgeführt – Konzentration auf Ersatzteile und Komponenten – Geschäftsführer der ehemaligen Komplementärin übernimmt – 23 Arbeitsplätze bleiben erhalten

Die SEIBT + KAPP GmbH & Co. Maschinenfabrik KG in Oppenweiler hat mit Norbert Löffelhardt einen neuen Inhaber. Das Unternehmen war im Sommer in eine Schieflage geraten und musste die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen. Nun wird der Betrieb mit 23 Mitarbeitern fortgesetzt. Das Unternehmen wird die Geschäftsbereiche Komponentenfertigung und Ersatzteile für bereits verkaufte Waschmaschinen fortführen. Neue Waschmaschinen werden nicht mehr gebaut.

Käufer von SEIBT + KAPP ist der bisherige Geschäftsführer Norbert Löffelhardt. Seine S+K Fertigung GmbH & Co. KG wird zum 1. November 2017 im Rahmen eines sogenannten „Asset Deals“ sämtliche Maschinen und Werkzeuge, Vorräte, das gesamte kaufmännische und technische Know-how, die zum operativen Geschäftsbetrieb gehörenden Unterlagen und sämtliche Patente und Gebrauchsmuster übernehmen. Außerdem tritt der Käufer in die laufenden Service- und Wartungsverträge ein. Der Kaufvertrag wird gültig, wenn die am 15. November stattfindende Gläubigerversammlung dem zustimmt.

SEIBT + KAPP, 1928 gegründet, stellte industrielle Waschmaschinen und Waschschleudermaschinen für Textilpflegebetriebe her und gehörte auf diesem Markt zu den wichtigsten Akteuren. Aufgrund der Erfahrung bei der Bearbeitung von Edelstahl und Stahlblech beliefert SEIBT + KAPP seit mehr als zehn Jahren Unternehmen des Maschinen- und Sondermaschinenbaus mit speziell gefertigten Einzelteilen und Baugruppen. Vor allem auf diesen Geschäftsbereich will sich das Unternehmen jetzt konzentrieren. Außerdem wird es Ersatzteile für bereits verkaufte Waschmaschinen herstellen und bestehende Kunden damit versorgen. Neue Waschmaschinen werden nicht mehr gebaut.

23 Arbeitsplätze von SEIBT + KAPP bleiben erhalten. Lediglich zwei Mitarbeitern musste gekündigt werden.

„Wir freuen uns, dass wir für SEIBT + KAPP und seine Mitarbeiter eine tragfähige und zukunftssichere Lösung finden konnten“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner. „Der neue Inhaber Norbert Löffelhardt ist ein Kenner der Branche und sehr gut mit Lieferanten und Kunden vernetzt. Er kann das Unternehmen mit dem neuen Schwerpunkt Komponenten- und Einzelteilfertigung erfolgreich weiterführen.“

Sachwalter des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung war Marcus Winkler von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff in Stuttgart. Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses waren Rechtsanwalt Tobias Humpf (Fachanwalt für Insolvenzrecht) und Tina Kade LL.M. (Wirtschaftsjuristin) von der Kanzlei Baumann + Partner in Aalen verantwortlich.

Streit in CDU beigelegt

CDU Ostalb einigt sich mit ehemaligem Kreisgeschäftsführer

Kreisverband Ostalb und dessen ehemaliger Geschäftsführer Jürgen Dönninghaus legen Streit bei

Nach Fertigstellung des umfassenden Prüfberichts über die Finanzen der CDU Ostalb im Januar 2017 durch die Rechtsanwälte Tobias Humpf und Markus Haintz, aus der renommierten Aalener Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB, konnte jetzt eine Einigung im Streit mit dem ehemaligen Kreisgeschäftsführer Jürgen Dönninghaus herbeigeführt werden.

Zwischen dem Kreisverband und Herrn Dönninghaus bestanden Differenzen im sechsstelligen Bereich über die steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Spenden sowie von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Herr Dönninghaus übernimmt damit seinen Teil der Verantwortung für die Ungereimtheiten bei den Ausgaben des Kreisverbands in den Jahren 2006 bis 2015 und wird, soweit sein Verantwortungsbereich betroffen ist, eine Kompensation leisten.

Von Seiten des Kreisverbands Ostalb wird betont, dass der ehemalige Kreisgeschäftsführer Jürgen Dönninghaus keineswegs die alleinige Verantwortung für die seinerzeitigen Kassenprobleme des Kreisverbands trug. Durch die nunmehr beauftragten Rechtsanwälte Humpf und Haintz wurde auch ein Organisationsverschulden weiterer damaliger verantwortlicher Organe des Kreisverbands festgestellt.

Der Kreisvorstand der CDU Ostalb ist zufrieden mit der Einigung mit Herrn Dönninghaus und würdigt dessen langjähriges Engagement. „Durch die getroffene Einigung und die nunmehr abgeschlossene Aufarbeitung der Finanzen des Kreisverbands konzentriert sich dieser jetzt voll auf den anstehenden Bundestagswahlkampf“, betonte Kreisvorsitzender Roderich Kiesewetter.

Weitere Veröffentlichungen zu diesem Thema finden Sie hier:

KSV-Pleite: Versöhnliches Ende in Sicht

Landgericht Ellwangen schlägt Vergleich im Rechtsstreit um die Klärschlammverwertungs-gesellschaft (KSV) vor – Kommunen könnten Teil ihrer Einlagen zurückerhalten.

Vier Jahre nach der Insolvenz zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung im Streit um die KSV ab.

Das Landgericht Ellwangen hat in einem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Kupferzell und 5 weiteren Gemeinden mit den Crailsheimer Stadtwerken einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollen die an der KSV beteiligten Kommunen die Hälfte ihrer Stammeinlagen zurückerstattet bekommen.

Die Frist zum Abschluss des Vergleichs endet am 31.03.2016. Bis dahin müssen die beteiligten Kommunen, der Insolvenzverwalter und die Stadtwerke Crailsheim eine Entscheidung treffen. Die ersten Gemeinderäte haben dem Vergleichsvorschlag bereits zugestimmt, die übrigen Gemeinden werden sich in den nächsten Tagen mit dem Thema befassen.

Der Vergleich würde einen Schlussstrich unter das 36 Mio. Euro teure Kapitel der KSV ziehen, mit dessen Annahme auch sämtliche eventuellen Ansprüche der Gemeinden gegen die Stadtwerke Crailsheim abgegolten wären. Sowohl für die beteiligten Gemeinden, die nun doch noch bereits verloren geglaubtes Geld zurückerhalten würden, als auch für die Stadtwerke Crailsheim, erscheint die Annahme des Vergleichs nach Ansicht von Rechtsanwalt Humpf, der mehrere Städte und Gemeinden in der Angelegenheit vertritt, durchaus lohnend.

Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB in Aalen, spricht sich aber auch aus Gründen der kommunalen Zusammenarbeit für die Annahme des Vergleichs aus: „Zwar ist das ehrgeizige Gemeinschaftsprojekt der KSV letztlich wegen technischer Probleme fehlgeschlagen, dieser Fehlschlag soll aber zukünftiger kommunaler Zusammenarbeit nicht im Wege stehen. Eine einvernehmliche Lösung im Rahmen eines Vergleichs wäre hierfür ein wichtiges und zukunftsweisendes Zeichen.“