Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Geschäftsbetrieb wird fortgeführt

Essingen/Aalen, 16. Juli 2026 – Die Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH mit Sitz in Essingen hat am 15. Juli 2026 beim Amtsgericht Aalen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 407/26 geführt.

Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 hat das Amtsgericht Aalen Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Humpf von Prof. Baumann und Partner mbB, Aalen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Prüfung der wirtschaftlichen Situation

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen des Unternehmens gesichert werden. Verfügungen über wesentliche Vermögenswerte bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zugleich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter damit beauftragt, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und dem Gericht ein Gutachten zu den Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie zu den Fortführungsperspektiven vorzulegen. Ziel ist eine geordnete und transparente Klärung der wirtschaftlichen Lage.

Geschäftsbetrieb wird fortgeführt

Die Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH betreibt am Standort Essingen eine Kfz-Werkstatt. Das Leistungsangebot umfasst Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie den Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen.

Das Unternehmen beschäftigt eine einstellige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter Fachkräfte und Auszubildende aus den Bereichen Kfz-Mechatronik und Service.

Der Geschäftsbetrieb wird derzeit in enger Abstimmung mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Werkstattleistungen und Serviceangebote stehen Kundinnen und Kunden grundsätzlich weiterhin zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung der betrieblichen Abläufe und die Aufrechterhaltung des Tagesgeschäfts, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Löhne, Gehälter und Insolvenzgeld

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden gegenüber einzelnen Beschäftigten Lohnrückstände. Die Absicherung der Löhne und Gehälter durch Insolvenzgeld wird derzeit vorbereitet.

Das Insolvenzgeld sichert unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Ansprüche der Beschäftigten für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Die genaue zeitliche Zuordnung richtet sich nach dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über ihre Möglichkeiten informiert und bei der Antragstellung unterstützt.

Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Die Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage werden im Rahmen der laufenden Prüfung umfassend analysiert. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand haben insbesondere folgende Faktoren zur angespannten Situation beigetragen:

  • eine unzureichende Liquiditätsausstattung,
  • aufgelaufene Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Gläubigergruppen, insbesondere öffentlichen Kassen und Lieferanten,
  • die kurze Unternehmenshistorie und die damit verbundenen Herausforderungen eines jungen Betriebs in der Aufbauphase.

Eine abschließende Bewertung der Ursachen und etwaiger Verantwortlichkeiten ist erst nach vollständiger Prüfung der Zahlen, Verträge und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich.

Sanierungs- und Fortführungsmöglichkeiten werden geprüft

Die vorläufige Insolvenzverwaltung arbeitet daran, den laufenden Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und die wirtschaftliche Lage vollständig zu erfassen. Hierzu werden unter anderem die Beziehungen zu wesentlichen Lieferanten und Dienstleistern abgestimmt sowie unterschiedliche Sanierungs- und Fortführungsmodelle geprüft.

In Betracht kommen insbesondere eine Fortführung am bestehenden Standort, Anpassungen des Geschäftsmodells oder eine Übernahme des Geschäftsbetriebs durch einen Investor.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung führt bereits vertrauliche Gespräche mit mehreren Interessenten, darunter potenzielle Investoren und Geschäftspartner. Ziel ist es, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren, den Standort nach Möglichkeit zu sichern und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Gespräche befinden sich noch in einem frühen Stadium. Verbindliche Zusagen oder konkrete Ergebnisse liegen derzeit nicht vor. Aus Gründen der Vertraulichkeit können weder die Namen einzelner Interessenten noch Details der Verhandlungen veröffentlicht werden.

Auch Kunden, Lieferanten und weitere Geschäftspartner werden schrittweise in den Prozess eingebunden, um tragfähige Lösungen für eine Fortführung des Betriebs zu entwickeln und die Auswirkungen der Insolvenz möglichst zu begrenzen.

Derzeit keine Entscheidungen über Stellenabbau

Konkrete Entscheidungen über einen Stellenabbau wurden bislang nicht getroffen. Vorrangiges Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und auf Grundlage einer fundierten wirtschaftlichen Analyse ein tragfähiges Sanierungs- oder Fortführungskonzept zu entwickeln.

Ob und in welchem Umfang personelle Anpassungen erforderlich werden, hängt insbesondere vom künftigen Geschäftsmodell, der verfügbaren Finanzierung sowie vom Ergebnis der Investoren- und Gläubigergespräche ab.

Der Standort Essingen und die dortigen Betriebsflächen spielen bei der Prüfung der Zukunftsperspektiven eine zentrale Rolle. Die vertragliche und wirtschaftliche Situation der Betriebsimmobilie wird daher in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Entscheidungen hierzu können erst nach Abschluss der laufenden Untersuchungen und Gespräche getroffen werden.

Nächste Schritte im Verfahren

Zu den nächsten wesentlichen Schritten gehören:

  • die Erstellung eines Gutachtens zum Vorliegen eines insolvenzrechtlichen Eröffnungsgrundes,
  • die Prüfung, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht,
  • die Bewertung der Sanierungs- und Fortführungsperspektiven,
  • die Vorlage des Gutachtens beim Amtsgericht Aalen,
  • die anschließende Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird das Gericht unter anderem die weiteren Termine und die Fristen für die Anmeldung von Forderungen festlegen.

Der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung hängt vom Umfang der erforderlichen Prüfungen und vom weiteren Verfahrensverlauf ab.

Sachliche und transparente Kommunikation

Die vorläufige Insolvenzverwaltung legt Wert auf eine sachliche, sorgfältige und transparente Kommunikation. Gleichzeitig sind die berechtigten Interessen des Unternehmens, seiner Beschäftigten, Kunden und Gläubiger sowie die gesetzlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen zu beachten.

Personenbezogene Daten, konkrete Einzelbeträge und vertrauliche Vertragsinhalte werden daher nicht öffentlich bekannt gegeben. Die öffentliche Kommunikation konzentriert sich auf den Stand des Verfahrens, die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die allgemeinen Sanierungsperspektiven.

Über wesentliche weitere Entwicklungen wird zu gegebener Zeit informiert.

Ansprechpartner für Medienanfragen

Tobias Humpf
Rechtsanwalt
Vorläufiger Insolvenzverwalter der Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH

Prof. Baumann und Partner mbB
Kanzlei Aalen
Gartenstraße 1
73430 Aalen

Telefon: 07361 78004-0
E-Mail: t.humpf@bp-tax.de

Kryptowerte und elektronische Wertpapiere: Rechtssicherheit im Schnittfeld von Insolvenz-, Steuer- und Strafrecht

Die rasante Entwicklung der Blockchain-Technologie und die damit verbundenen Kryptowerte haben das Finanzwesen, den Rechtsmarkt und die unternehmerische Praxis grundlegend verändert. Unternehmen, Anleger und Berater sehen sich Herausforderungen im Umgang mit digitalen Vermögenswerten und elektronischen Wertpapieren gegenüber. Der rechtliche Rahmen wurde zuletzt durch EU- und Bundesgesetzgeber maßgeblich reformiert und konkretisiert. Anschließend erläutern wir die wesentlichen Grundsätze der aktuellen Rechtslage und zeigen praxisrelevante Risiken und Chancen auf.

Was sind Kryptowerte? Rechtliche und technische Grundlagen

Kryptowerte sind digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die mittels Blockchain oder vergleichbarer Distributed-Ledger-Technologien elektronisch gespeichert und übertragen werden. Beispiele sind Bitcoin, Ethereum, aber auch sog. Security- und Utility-Token. Sie unterscheiden sich danach etwa, ob sie als Zahlungsmittel eingesetzt (Currency Token) oder mit Wertpapier-/Kapitalmarktcharakter ausgegeben werden (Security Token)Brackmann _Schm… +2.

Wichtig ist die Trennung technischer und rechtlicher Zuordnung: Eigentum am Kryptowert wird nicht wie bei klassischen Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs übertragen, sondern durch Zuordnung von privaten zu öffentlichen Schlüsseln („Wallets“). Der Gesetzgeber hat Kryptowerte als „sonstiges Vermögensrecht“ und nicht als Sache eingestuft, weshalb sie der Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie der gesetzlichen Übertragbarkeit unterliegenBrackmann _Schm… +2.

Insolvenzschutz für Kryptoinhaber

Mit dem Inkrafttreten des Kryptomarktaufsichtsgesetzes (KMAG) und der EU-MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) gelten für die Verwahrung von Kryptowerten strengere Vorgaben:

  • Kryptowerte, die Kunden bei einem Verwahrinstitut hinterlegen, gelten im Insolvenzfall gesetzlich als Eigentum der Kunden – eine sog. „Zugehörigkeitsfiktion“. Die Kryptowerte fallen damit nicht in die Insolvenzmasse des Instituts und können im Wege der Aussonderung vom Kunden herausverlangt werdenBrackmann _Schm… +2.
  • Auch bei gemeinschaftlicher (Omnibus-) Verwahrung müssen die Anteile jederzeit zuordbar sein. Der Kunde trägt im Insolvenzverfahren die Kosten der Aussonderung, es sei denn, ihm werden unzumutbare Bedingungen angebotenBrackmann _Schm… +4.

Die regulatorische Trennung (KMAG vs. KWG) sorgt für zusätzliche Klarheit, gerade im Hinblick auf sog. Stablecoins und tokenisierte WertrechteBrackmann _Schm… +4.

Steuerliche Behandlung von Kryptogeschäften

Für die steuerliche Einordnung gilt:

  • Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen sind als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegtBrackmann _Schm… +2.
  • Kryptowerte sind als Wirtschaftsgüter anerkannt. Diese Linie wurde höchstrichterlich bestätigt (BFH, Urteil vom 14.02.2023; FG Baden-Württemberg und FG Köln)Brackmann _Schm… +3.
  • Umsatzsteuerlich werden Kryptotransaktionen dem Umtausch gesetzlicher Zahlungsmittel gleichgestellt und sind daher in den meisten Fällen steuerbefreitBrackmann _Schm… +3.

Die neuesten BMF-Schreiben und spezialgesetzlichen Regelungen (zB Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, KStTG) erweitern Dokumentations- und Mitteilungspflichten und verlangen von Dienstleistern wie von Anlegern eine vollständige und lückenlose Erfassung aller TransaktionenBrackmann _Schm… +2.

Strafrechtliche Risiken und Compliance

Kryptowerte sind prädestiniert für bestimmte Straftatbestände, etwa Geldwäsche, Bankrott, Steuerhinterziehung oder Computerbetrug. Besonders relevant sind:

  • Geldwäsche (§ 261 StGB) – Kryptowerte gelten als taugliche Tatobjekte. Die Anonymität und Verschleierungsoptionen der Blockchain-Technologie erhöhen das Ermittlungsrisiko und die SorgfaltspflichtenBrackmann _Schm… +2.
  • Insolvenzstraftaten (§ 283 StGB) betreffen auch Kryptowerte als Bestandteile der Insolvenzmasse. Werden Vermögenswerte verschleiert oder beiseite geschafft, drohen strafrechtliche KonsequenzenBrackmann _Schm… +2.
  • Die Identifizierung und Herausgabe technischer Schlüssel (Private Keys) ist essenziell, weil nur hierüber auf die Kryptowerte tatsächlich zugegriffen werden kann und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchsetzbar sind; bei Mitwirkungsversagen drohen Sanktionen bis hin zu Haft und Versagung der RestschuldbefreiungBrackmann _Schm… +2.

Fazit und Handlungsbedarf

Kryptowerte und elektronische Wertpapiere bieten sowohl Innovationspotenzial als auch rechtliche Herausforderungen. Investoren und Unternehmen sollten – nicht zuletzt aufgrund der dynamischen Regulierung – konsequent auf vollständige Dokumentation, vertragliche Klarheit und kompetente Rechtsberatung setzen. Die Ausgestaltung der Verwahrverhältnisse, steuerliche Transparenz wie auch die präventive Beachtung strafrechtlicher Risiken sind aus Sicht der aktuellen Rechtsprechung und Regulierungspflicht.

Quellen und weiterführende Informationen

  • OLG Frankfurt, Urteil v. 19.4.2023 – 13 U 82/22Brackmann _Schm…
  • BAG, Urteil v. 16.4.2025 – 10 AZR 80/24Brackmann _Schm…
  • BFH, Urteil v. 14.2.2023 – IX R 3/22Brackmann _Schm…
  • Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG) und MiCA-VO (EU) 2023/1114Brackmann _Schm… +1
  • BMF, Schreiben v. 6.3.2025Brackmann _Schm… +1
  • Weitere Literaturhinweise auf Anfrage.

Für Rückfragen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Autor: Tobias Humpf, Rechtsanwalt, Prof. Baumann und Partner

Grundsteuer Einspruch – Ihr Weg zur fairen Besteuerung

Sind Sie mit Ihrem Grundsteuerbescheid unzufrieden? Wir prüfen Ihren Bescheid auf Fehler!

Die Grundsteuer trifft Immobilienbesitzer jedes Jahr aufs Neue. Viele Eigentümer können jedoch nicht immer verstehen, wie der Steuerbescheid errechnet wurde und ob der festgelegte Betrag tatsächlich korrekt ist. Was viele nicht wissen: Als Steuerpflichtiger haben Sie das Recht, gegen Ihren Grundsteuerbescheid Einspruch einzulegen und diesen juristisch überprüfen zu lassen.

Warum sollte ich Einspruch gegen meinen Grundsteuerbescheid einlegen?

Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf verschiedenen Faktoren und Berechnungen, die fehleranfällig sein können. Diese Fehler können zu einer zu hohen Steuerbelastung führen. Ein Einspruch gegen den Bescheid ist daher nicht nur Ihr gutes Recht, sondern kann auch erhebliche finanzielle Vorteile für Sie bringen. Typische Fehlerquellen können sein:

  • Falsche Einordnung der Grundstückskategorie
  • Fehlerhafte Flächenangaben
  • Falsche Berechnungsgrundlagen bei der Einheitswert-Feststellung
  • Unzutreffende Hebesätze

Unsere Kanzlei prüft Ihren Grundsteuerbescheid fachkundig. Mit unserer Expertise als Rechtsanwälte und Steuerberater können wir Sie umfassend und kompetent vertreten. Unsere Prüfungen basieren auf tiefgehender Analyse steuerlicher und rechtlicher Grundlagen, um sicherzustellen, dass Ihr Steuerbescheid korrekt und rechtens ist.

Unser Vorgehen – transparent und effizient. Wir prüfen Ihren Grundsteuerbescheid detailliert und ergebnisoffen. Nach Durchsicht des Bescheids und relevanter Unterlagen identifizieren wir mögliche Fehlerquellen und Berechnungsfehler und informieren wir Sie über unsere Ergebnisse..

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Zukunftsperspektiven für Caravan und Henschel – Fortführung und Sanierung geplant

Aalen – Ein traditionsreiches Unternehmen in der Region steht vor einem Neustart: Die Caravan- und Fahrzeugservice-Firma Henschel, seit über 40 Jahren eine Institution in Aalen, befindet sich unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Nachdem der vorläufige Insolvenzverwalters, Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht und sein Team vom Amtsgericht Aalen beauftragt wurden, gibt es Grund zur Zuversicht. Ziel ist es, den Betrieb zu stabilisieren, die fünf Arbeitsplätze zu retten und sogar zwei zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, um das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Tradition und Bedeutung für die Region

Caravan und Henschel ist weit über die Grenzen von Aalen hinaus bekannt und bietet seit Jahrzehnten spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Caravan-Service, Reparaturen und Fahrzeugwartung. Mit einer treuen Kundenbasis und einem ausgezeichneten Ruf gilt das Unternehmen als wichtiger Bestandteil der regionalen Wirtschaft und als verlässlicher Partner für Reisemobilbesitzer und Fahrzeughalter.

„Unsere Aufgabe ist es, die Tradition dieses Unternehmens zu bewahren und gleichzeitig Wege zu finden, es wirtschaftlich zukunftsfähig zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf, der als erfahrener Insolvenzverwalter auf die Sanierung von mittelständischen Unternehmen spezialisiert ist.

Erste Maßnahmen und Sanierungsstrategie

In der ersten Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt der Fokus auf der Sicherstellung des laufenden Betriebs. „Wir haben bereits die Zusammenarbeit mit den Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern intensiviert, um die Kontinuität zu gewährleisten“, so Humpf. Gleichzeitig wird an einem umfassenden Sanierungskonzept gearbeitet, das auf die langfristige Stabilität und Weiterentwicklung des Unternehmens abzielt.

Ein besonderes Ziel ist es, nicht nur die bestehenden Arbeitsplätze der fünf Mitarbeiter zu erhalten, sondern zusätzlich zwei neue Stellen zu schaffen, um das steigende Auftragsvolumen bewältigen zu können. Diese Perspektive zeigt, dass der Betrieb nicht nur stabilisiert, sondern auch gestärkt aus der aktuellen Lage hervorgehen kann.
Investorengespräche und strukturierter Investorenprozess

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird Investorengespräche aufgreifen und einen strukturierten Investorenprozess aufsetzen. Das Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LL.M. wird hierbei zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs beitragen. Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung.

Über Tobias Humpf

Rechtsanwalt Tobias Humpf ist ein ausgewiesener Experte im Bereich der Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung. Seine Arbeit zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und soziale Aspekte in den Fokus gerückt werden. Sein Ziel ist es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten, indem tragfähige Lösungen für alle Beteiligten entwickelt werden. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen und hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Metallbearbeitung.

Zuversicht für die Zukunft

„Der Fall Caravan und Henschel zeigt, dass selbst in schwierigen wirtschaftlichen Situationen eine positive Zukunftsperspektive möglich ist, wenn alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen“, erklärt Humpf. Die geplante Fortführung des Unternehmens und die Aussicht auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstreichen die Bedeutung des Sanierungsprozesses für die Region.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Weichen für die langfristige Zukunft von Caravan und Henschel zu stellen. Dank des Engagements des Teams und der Unterstützung aus der Region gibt es jedoch gute Gründe, optimistisch in die Zukunft zu blicken.

 

Weiter Informationen zu diesem Thema:

Frankfurter Rundschau: Wohnmobil-Branche in der Krise: Nächste Firma ist insolvent

Die Bedeutung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für Arbeitnehmer und Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das 2023 in Kraft trat, sorgt aktuell für große Diskussionen in der deutschen Rechtslandschaft. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um und regelt den Schutz von Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen oder Behörden melden.

Hintergrund und Ziele
Das Gesetz zielt darauf ab, Whistleblower vor Repressalien wie Kündigungen, Versetzungen oder Diskriminierungen zu schützen. Es soll zudem Transparenz und Integrität in Organisationen fördern, indem es auf sichere Kanäle zur Meldung von Rechtsverstößen setzt.

Pflichten für Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Diese Stellen müssen unabhängig arbeiten und sicherstellen, dass Hinweisgeber anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen. Für kleinere Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2024.

Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bietet das HinSchG eine größere Rechtssicherheit. Wer beispielsweise Korruption, Datenschutzverstöße oder Umweltschutzvergehen meldet, ist durch das Gesetz geschützt, solange die Meldung auf tatsächlichen oder plausiblen Informationen basiert. Das Gesetz deckt aber keine rein arbeitsrechtlichen Konflikte, wie Gehaltsfragen, ab.

Kritik und Herausforderungen
Kritiker bemängeln den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen, sowie die mögliche Überlastung externer Meldestellen. Zudem bleibt die Frage offen, wie effektiv der Schutz für Hinweisgeber in der Praxis durchgesetzt werden kann.

Fazit
Das HinSchG ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um Chancen und Risiken dieses Gesetzes richtig einzuschätzen.

Wie es für die Varta-Aktionäre weitergeht

Wie es für die Varta-Aktionäre weitergeht Interview Rechtsanwalt Tobias Humpf aus Aalen erklärt, warum er im der Fast-Pleite bei Varta ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bevorzugt hätte – und was Aktionärinnen und Aktionäre jetzt tun sollten. Von Bernhard Hampp

Der Ellwanger Batteriehersteller Varta AG hat angekündigt, sich über einen Schuldenschnitt sanieren zu wollen. Die bisherigen Aktionäre drohen bei diesem Verfahren leer auszugehen. Der Aalener Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht, sowie Bank und Kapitalmarktrecht, führt seit mehr als 20 Jahren über 1000 Fälle zu erfolgreichen Ergebnissen geführt. Er erklärt, was Aktionäre nun tun sollten.

Was ist es für ein Verfahren, mit dem sich Varta entschulden will?

Varta AG plant, sich durch ein Restrukturierungsverfahren nach dem deutschen Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zu entschulden. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre Schulden außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens umzustrukturieren. Es bietet die Möglichkeit, einen Restrukturierungsplan mit den Gläubigern zu verhandeln und zu verabschieden, der unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann.

Wovon hängt es ab, ob dieses Verfahren in Kraft tritt?

Das StaRUGVerfahren tritt in Kraft, wenn zum einen ein Restrukturierungsplan erstellt und den Gläubigern vorgelegt wird, die Mehrheit der betroffenen Gläubiger dem Plan zustimmt sowie das zuständige Restrukturierungsgericht den Plan bestätigt, sofern er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Gab es bereits ähnliche Fälle?Ähnliche Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG wurden bereits bei anderen deutschen Unternehmen durchgeführt. Ein bekanntes Beispiel ist die Restrukturierung der Adler Modemärkte AG. Solche Verfahren sind besonders für mittelständische Unternehmen relevant, die eine geordnete Entschuldung ohne die negativen Folgen einer Insolvenz anstreben.

Was ist der Unterschied zu einem Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist ein formelles gerichtliches Verfahren zur Abwicklung oder Sanierung eines zahlungsunfähigen Unternehmens. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Ein StaRUGVerfahren ist ein außergerichtliches Restrukturierungsverfahren, das dem Unternehmen ermöglicht, weiterhin operativ tätig zu bleiben. Ein Restrukturierungsbeauftragter kann bestellt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Hätten Sie ein Insolvenzverfahren als sinnvoller angesehen?

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) könnte sinnvoll sein, wenn eine umfassendere gerichtliche Kontrolle und ein gerichtlicher Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gewünscht sind. Dies könnte auch Vertrauen bei den Gläubigern und Aktionären schaffen. Mir persönlich ist das Eigenverwaltungsverfahren lieber und gegebenenfalls auch kostengünstiger, obwohl dies nach den gesetzlichen Vorgaben nicht sein sollte. Ich denke hier wurde das Verfahren gewählt, um möglicherweise das Wort „Eigenverwaltung“ zu vermeiden.

Es ist nun von „Enteignung“ der VartaAktionäre die Rede.

Eine „Enteignung“ der VartaAktionäre könnte zutreffen, wenn im Rahmen des Restrukturierungsplans erhebliche Kapitalmaßnahmen durchgeführt werden, wie zum Beispiel Kapitalherabsetzungen oder erhöhungen, die den Wert der bestehenden Aktien massiv verwässern oder gar entwerten. Dies ist jedoch rechtlich keine Enteignung im klassischen Sinne, sondern eine notwendige Maßnahme zur Sanierung des Unternehmens. Nachdem der Aktienkurs ja ohnehin massiv gefallen ist, sind die Aktionäre je bereits jetzt betroffen.

Was passiert mit dem verbundenen Stimmrecht?

Das Stimmrecht der Aktionäre könnte durch Maßnahmen wie Kapitalherabsetzungen und anschließende Kapitalerhöhungen stark verwässert werden. Dies hängt von den genauen Bestimmungen des Restrukturierungsplans ab. Aktionäre könnten ihre bisherigen Stimmrechte verlieren oder stark eingeschränkt sehen.

Haben sich auch Kommunen in großem Stil als VartaAktionäre engagiert?

Hierzu liegen keine spezifischen Informationen vor. Sollte dies der Fall sein, könnten Kommunen als institutionelle Anleger betroffen sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Interessen zu schützen. Die Kommunien sind ja durch Steuerausfälle oder auch mittelbar durch den Personalabbau betroffen.

Für Personen, die VartaAktien besitzen: Was ist jetzt zu tun?

Privatanleger sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und Informationen der Varta AG sowie der Medien einholen. Gegebenenfalls sollten sie rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu verstehen. Außerdem: überlegen, ob sie an Gläubigerversammlungen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, um ihre Interessen zu vertreten.

Was passiert, wenn VartaAktionäre einfach nichts tun?

Sollten Aktionäre nichts unternehmen, werden die Maßnahmen des Restrukturierungsplans ohne ihre aktive Mitwirkung durchgeführt. Dies könnte zu einem erheblichen Wertverlust ihrer Aktien führen, ohne dass sie die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen oder sich zu wehren.

Gibt es Möglichkeiten, sich gegen die Enteignung zu wehren?

Ja, Aktionäre können mittelbar im Rahmen der Hauptversammlung ihre Rechte waren.

Werden VartaAktien zu einem späteren Zeitpunkt wieder an der Börse gehandelt werden?

Dies hängt von der erfolgreichen Umsetzung des Restrukturierungsplans ab. Sollte die Restrukturierung gelingen, könnten die Aktien weiterhin oder wieder gehandelt werden. Andernfalls könnte eine Delistung erfolgen.

Erscheint Ihnen der Weg der Varta AG Erfolg versprechend?Der Erfolg des Weges hängt von mehreren Faktoren ab: Der Zustimmung und Unterstützung der Gläubiger, der Effektivität des Restrukturierungsplans sowie den markt und wirtschaftlichen Bedingungen.

Entsteht ein Imageschaden für das Unternehmen?

Die Reaktionen könnten gemischt sein. Während Gläubiger und Investoren eine erfolgreiche Restrukturierung begrüßen könnten, könnte es bei anderen Stakeholdern, insbesondere Aktionären, zu negativen Reaktionen und einem Imageschaden kommen. Langfristig könnte der Erfolg des Plans jedoch das Vertrauen wiederherstellen.

Was ist die Langfristperspektive des Unternehmens nach der Restrukturierung?

Das hängt davon ab, welche Maßnahmen Varta AG plant, um langfristig wieder profitabel zu werden und das Vertrauen der Investoren zurückzugewinnen. Dies umfasst strategische Geschäftsentscheidungen, Investitionen in neue Technologien oder Märkte und die Verbesserung der operativen Effizienz.

Erfolgreiche Lösung für Subway Insolvenz Rothenburg o.T.

Insolvenzverwalter Tobias Humpf erzielt erfolgreiche Lösung für Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber, alle Arbeitsplätze konnten gerettet werden

Tobias Humpf, Insolvenzverwalter der Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber, hat eine zufriedenstellende Lösung für das Unternehmen erreicht. Nach intensiven Verhandlungen konnte der Geschäftsbetrieb erfolgreich zum 1. April 2024 an einen neuen Eigentümer übertragen werden. Alle 16 Arbeitsplätze konnten dadurch gerettet werden. Der beauftragte Dienstleister für den M&A Prozess, die EKConsult Unternehmensberatung GmbH, hat mithilfe von Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf und seinem Team Wirtschaftsjurist L.L.M. Tobias Nagel und Rechtsanwältin Miriam Humpf einen finanzkräftigen Investor gefunden. Nachdem im Februar 2024 Insolvenzantrag gestellt wurde, und Rechtsanwalt Humpf und seinem Team ein Insolvenzgeldzeitraum von nur wenigen Wochen zur Verfügung stand, musste schnellstmöglich ein neuer Investor gefunden werden, um den Geschäftsbetrieb zu sanieren. Nach Gesprächen mit zahlreichen Interessenten hat sich der beauftragte Dienstleister mit Zustimmung des Insolvenzverwalters Herr Humpf für einen Investor entschieden, die RoMaS GbR. Der Käufer betreibt bereits die Subway Filialen in Kitzingen und Geiselwind und hat sein Portfolio nun um einen weiteren exponierten Standort erweitert.

„Die Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Gemeinschaft, und es war mein oberstes Ziel, eine Lösung zu finden, die nicht nur die Interessen der Gläubiger wahrt, sondern auch die Arbeitsplätze erhält und die Zukunft des Unternehmens sichert“, kommentierte Insolvenzverwalter Tobias Humpf. „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Zusammenarbeit während dieses Prozesses.“

Die Filiale in Rothenburg ob der Tauber, ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Besucher, wird unter neuer Führung weiterhin ihren Kunden hochwertige Produkte und erstklassigen Service bieten. Insolvenzverwalter Tobias Humpf und sein Team werden den reibungslosen Übergang unterstützen und stehen für Fragen zur Verfügung.

„Wir sind zuversichtlich, dass der neue Eigentümer die Tradition und den Charme der Subway Filiale in Rothenburg ob der Tauber bewahren wird“, sagte Tobias Humpf. „Die Übernahme stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Stabilität und Wachstum für das Unternehmen dar.“

Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung aufgrund erfolgreicher Sanierung von Burger King und Nordseefilialen im Bereich der Systemgastronomie und Lebensmittelindustrie.

Insolvenzverfahren Heinzmann GmbH Steinheim am Albuch

Vorläufiger Insolvenzverwalter Tobias Humpf hat die Arbeit aufgenommen / Sanierungsexperte Tobias Humpf als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, gute Chancen auf Investorenlösung und Sanierung des Unternehmens, Sanierungsoptionen für den Werkzeugbau, Stanzteile zur Spannung und Schachzubehör werden geprüft.

Das Amtsgericht Aalen hat am 09.04.2024 das vorläufige Insolvenzverwahren über das Vermögen der Heinzmann Metallverarbeitungs GmbH in Steinheim angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Humpf der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind einzustellen.

Die Heinzmann Metallverarbeitungs GmbH ist ein Spezialist für Werkzeugbau, Stanzteile zur Spannung und Schachzubehör. Diese fertigt nach Kundenvorgaben Prototypen, Vorrichtungen und Serienproduktion in bester Qualität. Das seit 1983 operierende Unternehmen hat seinen Sitz in Steinheim.

Für die Fortführung und Sanierung des Unternehmens sieht Rechtsanwalt Humpf gute Erfolgschancen. Die Gesellschaft betreibt attraktive Produkte und besitzt eine gute Reputation.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird Investorengespräche aufgreifen und einen strukturierten Investorenprozess aufsetzen. Das Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LL.M. wird hierbei zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs beitragen. Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Metallbearbeitung

DAS.HOCHGRAT und Restaurant DIE.SPEISEKAMMER in Oberstaufen melden Insolvenz an

Das renommierte Chalet-Hotel „Das Hochgrat“ sowie das dazugehörige Restaurant „Die Speisekammer“ haben bekannt gegeben, dass aufgrund anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten nun offiziell Insolvenz angemeldet wurde. Trotz intensiver Bemühungen und einer umfassenden Restrukturierungsstrategie in den letzten Jahren, konnten die finanziellen Herausforderungen nicht überwunden werden.

Die beiden Geschäftsführer Andrea Emser und Thomas Klopfer hoffen darauf im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann.

Ihnen zur Seite steht die Anwalts- und Steuerberater-Kanzlei Prof. Dr. Baimann + Partner. Rechtsanwalt Tobias Humpf als Expert für Insolvenz- und Sanierungsrecht arbeitet mit seinem Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel an der Rettung des Unternehmens.

Das renommierte Chalet-Hotel „Das Hochgrat“ sowie das dazugehörige Restaurant „Die Speisekammer“ haben bekannt gegeben, dass aufgrund anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten nun offiziell Insolvenz angemeldet wurde. Trotz intensiver Bemühungen und einer umfassenden Restrukturierungsstrategie in den letzten Jahren, konnten die finanziellen Herausforderungen nicht überwunden werden.

Die beiden Geschäftsführer Andrea Emser und Thomas Klopfer hoffen darauf im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann.

Ihnen zur Seite steht die Anwalts- und Steuerberater-Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner. Rechtsanwalt Tobias Humpf als Expert für Insolvenz- und Sanierungsrecht arbeitet mit seinem Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel an der Rettung des Unternehmens.

Einer der Gründe: 2021 und 2022 sei wegen der Pandemie und daraus resultierender Unsicherheiten Urlaub in Deutschland hoch im Kurs gestanden. 2023 wollten deshalb viele wieder ins Ausland reisen. „Wir versuchen, wieder auf die Beine zu kommen“, sagen Emser und Klopfer. Entsprechend bleibe das Hotel in Betrieb; das Restaurant soll nach dem Betriebsurlaub am Samstag wie geplant wieder öffnen. Wie es im Detail weitergehe, sei noch offen. ,,Oberstes Ziel ist es, die Betriebsgesellschaft auf einen stabilen Kurs zurückzubringen und die Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu wahren“ ergänzt Humpf.

Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber: Vorläufiger Insolvenzverwalter setzt auf Fortführung

Das Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber hat am 24. Januar 2024 Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Erbrecht, bestellt.

Rechtsanwalt Humpf ist ein erfahrener Insolvenzverwalter mit langjähriger Erfahrung in der Gastronomie. Er war unter anderem für die Insolvenzverwaltung von Nordsee-Restaurants und Burger King-Filialen verantwortlich. In diesen Verfahren konnte er jeweils eine erfolgreiche Fortführung des Betriebes erreichen.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im Fall des Subway Restaurants in Rothenburg ob der Tauber eine tragfähige Lösung finden werden“, erklärt Rechtsanwalt Humpf. „Der Standort ist gut und das Team ist motiviert. Ich werde alles daransetzen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben.“

Rechtsanwalt Humpf hat bereits erste Gespräche mit dem Eigentümer des Restaurants geführt. Außerdem hat er einen Sachverständigen beauftragt, den Betrieb zu bewerten.

Mit seinem Team aus Juristen und Steuerberatern um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LLM wird ein Fortführungskonzept erarbeitet.

„Ich bin überzeugt, dass das Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber eine Zukunft hat“, so Rechtsanwalt Humpf. „Das Restaurant ist ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Touristen. Ich werde alles daransetzen, dass es auch in Zukunft ein fester Bestandteil der Rothenburger Gastronomielandschaft bleibt.“