Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber: Vorläufiger Insolvenzverwalter setzt auf Fortführung

Das Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber hat am 24. Januar 2024 Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Erbrecht, bestellt.

Rechtsanwalt Humpf ist ein erfahrener Insolvenzverwalter mit langjähriger Erfahrung in der Gastronomie. Er war unter anderem für die Insolvenzverwaltung von Nordsee-Restaurants und Burger King-Filialen verantwortlich. In diesen Verfahren konnte er jeweils eine erfolgreiche Fortführung des Betriebes erreichen.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im Fall des Subway Restaurants in Rothenburg ob der Tauber eine tragfähige Lösung finden werden“, erklärt Rechtsanwalt Humpf. „Der Standort ist gut und das Team ist motiviert. Ich werde alles daransetzen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben.“

Rechtsanwalt Humpf hat bereits erste Gespräche mit dem Eigentümer des Restaurants geführt. Außerdem hat er einen Sachverständigen beauftragt, den Betrieb zu bewerten.

Mit seinem Team aus Juristen und Steuerberatern um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LLM wird ein Fortführungskonzept erarbeitet.

„Ich bin überzeugt, dass das Subway Restaurant in Rothenburg ob der Tauber eine Zukunft hat“, so Rechtsanwalt Humpf. „Das Restaurant ist ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Touristen. Ich werde alles daransetzen, dass es auch in Zukunft ein fester Bestandteil der Rothenburger Gastronomielandschaft bleibt.“

Rückforderung von Corona-Hilfen

Sachverhalt

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden von Bund und Ländern zahlreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige bereitgestellt. Diese Maßnahmen waren in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z. B. die Existenzgefährdung des Unternehmens oder die Einhaltung der Corona-Auflagen.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Corona-Hilfe nicht erfüllt waren oder dass die Hilfe zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt wurde. In diesen Fällen kann die Behörde die Rückzahlung der Hilfe verlangen.

Rechtsgrundlage

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in den jeweiligen Gesetzen oder Verordnungen, die die Hilfen vorsehen, geregelt. In der Regel ist die Rückforderungsentscheidung an die Behörde, die die Hilfe bewilligt hat, übertragen.

Frist

Die Frist für die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in der Regel fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde von der Unberechtigung der Hilfe Kenntnis erlangt hat.

Rechtsfolgen

Die Rückzahlung einer Corona-Hilfe ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Behörde kann die Rückzahlung durch Verwaltungsakt anordnen.
Wird die Rückzahlung nicht freiwillig geleistet, kann die Behörde die Zahlung durch Zwangsmittel, wie z. B. eine Zwangsvollstreckung, durchsetzen.

Praxishinweise

Unternehmen und Selbstständige, die eine Rückforderung einer Corona-Hilfe erhalten haben, sollten diese sorgfältig prüfen.
In Zweifelsfällen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Mögliche Einwendungen

Gegen eine Rückforderung einer Corona-Hilfe können verschiedene Einwendungen erhoben werden, z. B.:

  • Die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe waren erfüllt.
  • Die Hilfe wurde nicht zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt.
  • Die Rückforderungsfrist ist abgelaufen.

Fazit

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist ein ernstzunehmendes Thema. Unternehmen und Selbstständige sollten sich daher vorsichtshalber rechtlich beraten lassen, wenn sie eine Rückforderungsaufforderung erhalten habe.

Steuerinformationen für Mandanten 12/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe Dezember 2023

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Aus- und Weiterbildungskosten der eigenen Kinder als Betriebsausgaben
  3. Wertfeststellungen für Erbschaftsteuer bindend
  4. Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
  5. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  6. Unterbringung in einer Wohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung
  7. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung mit Überschusseinkünften

Steuerinformationen für Mandanten 11/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe November 2023

  1. Sonderausgaben 2023
  2. Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2023 anschaffen
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  4. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2023 bezahlen
  5. Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
  6. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  7. Lohnsteuer-Ermäßigung

Steuerinformationen für Mandanten 10/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe Oktober 2023

  1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs
  2. Privates Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung
  3. Handwerkerleistungen in unentgeltlich überlassener Wohnung
  4. Angemessene Verzinsung bei Gesellschafterkonten
  5. „Essen auf Rädern“: Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen
  6. Erbschaftsteuerbefreiung des „Familienheims“ bei Selbstnutzung
  7. Investitionsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Investitionsfristen beachten

Steuerinformationen für Mandanten 09/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe September 2023

  1. Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch Mieter
  2. Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des Kindes
  3. Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche Einkünfte
  4. Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
  5. Entwurf eines Wachstumschancengesetzes
  6. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

Steuerinformationen für Mandanten 08/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe August 2023

  1. Privates Veräußerungsgeschäft: Nutzung durch Eltern des Eigentümers
  2. Bürokratieabbau bei kleinen Photovoltaikanlagen
  3. Exklusive Feier im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Geschäftsführers
  4. Dauernde Berufsunfähigkeit bei Betriebsveräußerung
  5. Abfindung zur Abgeltung von Scheidungsfolgeansprüchen schenkungsteuerpflichtig?
  6. Verzinsung von Kaufpreisraten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Privatvermögen
  7. Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen
  8. Pensionszahlungen neben laufendem Geschäftsführergehalt

Steuerinformationen für Mandanten 07/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe Juli 2023

  1. Berücksichtigung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten
  2. Vermietung von Ferienwohnungen über Vermittler mit Zusatzleistungen
  3. Keine Steuerermäßigung für Haus- notrufsystem
  4. Erbfallkostenpauschale für Nacherben
  5. Finanzielle Beteiligung am Haupthaus- stand bei doppelter Haushaltsführung
  6. Veräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
  7. Berufsausbildungskosten nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit
  8. Pflegeversicherung: Höhere Beiträge

Neue Chance durch Insolvenz- für die VB3 GmbH geht es weiter!

Die Mitte des Jahres 2022 in die Insolvenz geratene VB3- Bauprojektmanagement GmbH aus Heidenheim hat einen Investor gefunden und wurde damit erfolgreich saniert. Das Unternehmen ist im Bereich Koordination von Bauprojekten sowie Handwerkervermittlung tätig.

Der Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Humpf und Wirtschaftsjurist LL.M. Tobias Nagel von der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner in Aalen konnten im Rahmen der Gläubigerversammlung am 27.04.2023 vor dem Amtsgericht Aalen deren Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbetriebes der VB3 – Bauprojektmanagement GmbH erlangen.

Es freut mich, dass wir durch unseren großen Einsatz alle Arbeitsplätze in Heidenheim erhalten konnten, ebenso konnten alle Aufträge durchgeführt werden, so Insolvenzverwalter Humpf.

Steuerinformationen für Mandanten 05/2023

Aktuelle Steuerthemen im Informationsbrief für Mandanten.

Inhalt Ausgabe Mai 2023

  1. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen
  2. Steuerermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
  3. Kennzeichenwerbung auf privaten Arbeitnehmerfahrzeugen
  4. Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen?
  5. Schenkungsteuer bei Eheverträgen
  6. Umsatzsteuerrechtliche Organschaft
  7. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung