Holzbau Weber muss Insolvenzantrag stellen

Knapp zehn Jahre nach dem Anfang 2017 abgeschlossenen Wiederaufbau hat Holzbau Weber, Aalen-Ebnat/DE, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat eine Investorensuche gestartet.

Am 16. Oktober hat Holzbau Weber, Aalen-Ebnat/DE, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Vom zuständigen Amtsgericht Aalen wurde Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner in Aalen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Löhne und Gehälter für die 19 Mitarbeiter wurden zuletzt im September bezahlt. Das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit steht damit volle drei Monate bis Dezember zur Verfügung. In diesem Zeitraum wird der Geschäftsbetrieb vollumfänglich weitergeführt. Bestehende Aufträge werden abgearbeitet. Es werden auch neue Aufträge angenommen. Allerdings können keine Garantien und verbindlichen Einzelaussagen zu konkreten Projekten gemacht werden.

Holzbau Weber ist auf Holzhäuser in Ständer- und Massivholzbauweise, die Dachsanierung und den Hallenbau ausgerichtet. Im Juni 2015 war es bei dem Unternehmen zu einem Großbrand gekommen, bei dem der Betrieb nahezu vollständig niederbrannte. Der Sachschaden wurde damals auf 10 Mio. € geschätzt. Der Wiederaufbau war bereits Anfang 2017 abgeschlossen. Seitdem verfügt Holzbau Weber über zwei moderne Produktionshallen, eine vollautomatische Abbundanlage sowie eine Arbeitsstraße für die komplette Vorfertigung von Wand-, Decken- und Dachelementen.

Insolvenzverwalter Humpf hat bereits mit einer Investorenansprache im Netzwerk des Holzbauunternehmens begonnen und Gespräche über Sanierungsmöglichkeiten mit den bisherigen Gesellschaftern geführt. Über eine forcierte Suche nach einem externen Investor mithilfe einer Agentur ist noch nicht entschieden.

Als Ursache für die drohende Zahlungsunfähigkeit werden das schwierige Marktumfeld in der Bauwirtschaft und darunter die Auftragsflaute im Neubau genannt.

Ein Artikel von Michael Fehrle (HOLZKURIER.com) | 20.10.2026 – 17:32

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Verantwortung statt Rückzug: Wolpert Gruppe begleitet Beckenbach Formen und Modellbau GmbH durch geordnetes Insolvenzverfahren – Alle Arbeitsplätze im Fokus

Insolvenzrechts-Experte Tobias Humpf aus Aalen leitet das Verfahren – Familienunternehmen kämpft gegen unlauteren Wettbewerb durch staatlich subventionierte Konkurrenz aus China

Schönau / Aalen, 29. August 2026. Die Beckenbach Formen- und Modellbau GmbH aus Schönau – ein traditionsreiches Unternehmen im Bereich des Formen- und Modellbaus für die Automobilindustrie – hat beim Amtsgericht Heidelberg einen Insolvenzantrag gestellt. Hinter diesem Schritt steht kein Rückzug, sondern eine bewusste unternehmerische Entscheidung, die von der Gesellschafterin, der Wolpert-Gruppe, aktiv mitgetragen und als Chance für einen Neuanfang verstanden wird. Die Wolpert-Gruppe hat über Jahre hinweg erhebliche finanzielle Mittel in das Unternehmen investiert und steht auch jetzt an dessen Seite. Begleitet wird das Verfahren von Tobias Humpf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner in Aalen. Ziel aller Beteiligten ist es, die vorhandenen Werte zu sichern, den laufenden Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und für die Beschäftigten eine tragfähige Zukunftsperspektive zu schaffen.

Ein Unternehmen mit Tradition – und einem strukturellen Problem

Beckenbach steht für handwerkliche Kompetenz, technologische Präzision und langjährige Erfahrung im anspruchsvollen Formen- und Modellbau. Das Unternehmen arbeitet für Kunden und Projekte aus dem Umfeld der Automobilindustrie, darunter international tätige Marken und Zulieferer wie Magna, BMW, Audi, Porsche, Volkswagen und Seat. Rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein Auszubildender bringen täglich ihr Spezialwissen ein. Als Teil der familiengeführten Wolpert-Gruppe mit Sitz in Bretzfeld ist Beckenbach seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner der deutschen Industrie – mit einem klaren Anspruch an Qualität, Präzision und Termintreue. Gerade diese Stärken können jedoch nicht vollständig ausgleichen, was sich in den vergangenen Jahren zu einem tiefgreifenden strukturellen Druck auf den deutschen Werkzeug-, Formen- und Modellbau entwickelt hat. Volatile Abrufe, zurückhaltende Investitionen und ein intensiver globaler Preiswettbewerb treffen hochspezialisierte mittelständische Betriebe besonders hart. Die aktuelle Situation ist deshalb nicht als isolierte betriebliche Entwicklung zu verstehen, sondern als Ausdruck einer Herausforderung, die zahlreiche Unternehmen entlang der automobilen Wertschöpfungskette betrifft.

Staatlich subventionierte Konkurrenz aus China – ein ungleicher Kampf

Nach Einschätzung der Wolpert-Gruppe und vieler Marktteilnehmer ist der internationale Wettbewerb im Werkzeug- und Formenbau zunehmend von erheblichen Verzerrungen geprägt. Insbesondere chinesische Wettbewerber treten am Weltmarkt nach Darstellung der Unternehmensseite mit Preisen auf, die für qualitätsorientierte Produktionsstandorte in Deutschland und Westeuropa vielfach nicht kostendeckend darstellbar sind. Staatliche Unterstützungsmechanismen, unterschiedliche Kostenstrukturen und industriepolitische Rahmenbedingungen können dabei einen Wettbewerbsvorteil schaffen, dem mittelständische Unternehmen kaum allein begegnen können. Die Folgen sind in der gesamten deutschen Automobilzulieferlandschaft sichtbar: Werkzeug- und Formenbauer, Kunststofftechniker und spezialisierte Lieferanten für Hersteller wie BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Audi oder Porsche berichten seit Jahren von einem außergewöhnlich harten Preis- und Auftragsdruck. Wo höchste Qualität, kurze Reaktionszeiten und tarifgebundene Beschäftigung auf Preise treffen, die unter europäischen Kostenstrukturen kaum erreichbar sind, entsteht kein fairer Wettbewerb. Aus Sicht der Wolpert-Gruppe liegt darin keine betriebliche Fehlleistung, sondern vor allem ein strukturelles und wirtschaftspolitisches Problem. Deutschland und Europa müssen die Frage beantworten, wie industrielle Kompetenz, Innovation und qualifizierte Arbeitsplätze unter global ungleichen Bedingungen nachhaltig geschützt werden können.

Die Wolpert-Gruppe: Ein Familienunternehmen, das Haltung zeigt

Die Wolpert-Gruppe und ihr Gesellschafter Josef Wolpert stehen seit Jahren loyal hinter Beckenbach. Über einen langen Zeitraum wurden erhebliche eigene finanzielle Mittel bereitgestellt, um das Unternehmen trotz widrigster Marktbedingungen zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dieses Engagement ist keineswegs selbstverständlich. Viele Gesellschafter hätten sich in einer vergleichbaren Lage früher zurückgezogen. Die Wolpert-Gruppe hat dagegen Verantwortung übernommen – für ein Unternehmen, für dessen Know-how und vor allem für die Menschen, die dort arbeiten. Diese Haltung prägt auch das laufende Verfahren. Die Gruppe bleibt aktiv eingebunden und prüft verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, etwa bei einer Interims-Betriebsführung, bei der Vorfinanzierung notwendiger Reparaturen oder bei der Fertigstellung laufender Werkzeugaufträge. Im Mittelpunkt steht ein klares Ziel: möglichst alle Arbeitsplätze zu erhalten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Familien eine Perspektive zu geben. Für die Wolpert-Gruppe sind Menschen nicht bloße Kennzahlen. Die familiäre Unternehmenskultur, die Verantwortung im regionalen Umfeld und das soziale Miteinander sind wesentliche Bestandteile ihres Selbstverständnisses. Der Insolvenzantrag war daher ein mutiger, aber notwendiger Schritt, um Beckenbach zu retten – nicht, um es aufzugeben.

Tobias Humpf – ein erfahrener Sanierungsexperte an der Seite des Unternehmens

Die rechtliche und strategische Begleitung übernimmt Tobias Humpf von der Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner in Aalen. Humpf ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Erbrecht. Mit dieser breiten fachlichen Aufstellung und seiner Erfahrung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Situationen steht er für einen modernen, lösungsorientierten Ansatz im Insolvenzrecht. Seine Rolle erschöpft sich nicht in formaler Verfahrensbegleitung. Gemeinsam mit dem Unternehmen und der Gesellschafterseite geht es darum, Optionen zu strukturieren, Werte zu bewahren und tragfähige Lösungen für Mitarbeiter, Gläubiger und Gesellschafter zu entwickeln. Humpfs Ansatz ist sanierungsorientiert: Fortführung, Neustart und der Erhalt von Arbeitsplätzen sollen dort Vorrang haben, wo eine wirtschaftlich belastbare Grundlage vorhanden ist. Gerade in schwierigen Situationen sind klare Kommunikation, rechtliche Sorgfalt und konstruktive Verhandlungen entscheidend. Dafür steht Tobias Humpf – mit dem Anspruch, Unternehmen und Menschen eine echte zweite Chance zu eröffnen.

Geordnetes Verfahren – mit dem Ziel: Fortführung und Rettung der Arbeitsplätze

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Heidelberg unter dem Aktenzeichen 51 IN 605/26 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt; die rund 50 Beschäftigten und ein Auszubildender sind weiterhin im Einsatz. Damit ist eine wichtige Grundlage geschaffen, um vorhandenes Fachwissen, Kundenbeziehungen und operative Leistungsfähigkeit zu bewahren. Hinzu kommt ein substanzieller Auftragsbestand: Zum Stand 24. August 2026 belief sich dieser auf mehr als 3,2 Millionen Euro. Namhafte Kunden aus der Automobilindustrie sind weiterhin an Bord. Der Betriebsrat ist eingebunden. Diese Faktoren unterstreichen, dass es realistische Ansatzpunkte für eine Fortführung gibt. Angestrebt wird ein geordnetes Verfahren mit einer Übertragungslösung im Wege einer übertragenden Sanierung. Dabei sollen möglichst viele, im Idealfall alle, Mitarbeiter übernommen und die gewachsene Unternehmenskultur erhalten werden. Die Situation verlangt entschlossenes Handeln, bietet aber zugleich eine belastbare Grundlage für Zuversicht.

Ein Appell an die Politik

Der Fall Beckenbach steht exemplarisch für eine ganze Branche. Deutsche und europäische Werkzeug- und Formenbauer, Kunststoffverarbeiter und Automobilzulieferer leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu Innovation, Wertschöpfung und Beschäftigung. Sie können ihre Rolle jedoch nur dann dauerhaft erfüllen, wenn faire Wettbewerbsbedingungen gelten. Die Politik ist deshalb aufgerufen, wirksame Instrumente gegen wettbewerbsverzerrende staatlich gestützte Billigangebote aus Fernost zu prüfen und konsequent einzusetzen – durch faire Handelsregeln, geeignete Schutzmaßnahmen und eine europäische Industriepolitik, die strategische Fähigkeiten am Standort sichert. Wer Innovation, Präzision und Qualität „Made in Germany“ erhalten will, muss Rahmenbedingungen schaffen, unter denen diese Unternehmen wirtschaftlich bestehen können. Die Wolpert-Gruppe und Tobias Humpf setzen in dieser Lage ein wichtiges Zeichen: Unternehmerische Verantwortung bedeutet nicht, wegzulaufen, sondern zu gestalten – mit Augenmaß, Mut und Respekt vor den Menschen, die ein Unternehmen tragen.

Ausblick

Das Verfahren bietet die realistische Chance auf einen Neustart. Mit dem Engagement der Wolpert-Gruppe, der Kompetenz von Tobias Humpf, der Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters und dem Willen aller Beteiligten, Arbeitsplätze und Unternehmen zu erhalten, ist eine solide Grundlage für die nächsten Schritte gelegt. Beckenbach ist mehr als eine GmbH: Es ist ein Ort, an dem Menschen arbeiten, Familien ernähren und Zukunft gestalten. Diese Zukunft soll nun in einem geordneten, verantwortungsvollen Verfahren gesichert werden.

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Eat & Meat GmbH: Insolvenzantrag gestellt – Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter

Aalen, 24.01.2025 – Die Eat & Meat Gesellschaft für Feinkostprodukte mbH hat beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt. Trotz dieser Entscheidung bleibt der Geschäftsbetrieb vorerst bestehen.

„Die Insolvenz betrifft ausschließlich die GmbH in Aalen, nicht die Familie oder andere Projekte“, erklärt Tobias Humpf, der als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. „Die Entscheidung zur Antragstellung fiel nach sorgfältiger Abwägung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage.“ Tobias Humpf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über umfassende Erfahrung in der Betreuung von Insolvenzverfahren.

Die Gründe für die Insolvenz sind vielfältig und spiegeln die schwierige wirtschaftliche Lage wider: Die Versuche, die vorhandene Fläche nachzuvermieten, scheiterten, da potenzielle Mieter ihren Verpflichtungen nicht nachkamen. Hinzu kommt die vollständige Rückforderung der Corona-Hilfen, welche eine erhebliche finanzielle Belastung darstellte. Diese Belastungen wurden durch stark gestiegene Herstellungskosten, insbesondere die enormen Energiekosten in Deutschland, sowie die stetig steigenden Mietkosten verschärft. Allein die Energiekosten haben in den letzten Jahren ein Niveau erreicht, das für viele mittelständische Unternehmen kaum tragbar ist. Darüber hinaus sind auch die Lohnkosten stetig gestiegen, was die finanzielle Situation weiter belastet hat.

Herr Humpf erläutert: „Die Insolvenz ist ein erforderlicher Schritt angesichts der hohen finanziellen Belastungen. Es handelt sich keineswegs um ein Scheitern, sondern um eine Maßnahme, um eine mögliche Sanierung und Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Die Eat & Meat GmbH hat eine starke Basis, jedoch ist die gegenwärtige wirtschaftliche Lage äußerst angespannt.“

Während des Verfahrens bleibt der Geschäftsbetrieb vorerst aktiv. Kunden, Lieferanten und Partner werden weiterhin beliefert, wobei die hohe Qualität und Zuverlässigkeit beibehalten werden sollen. „Wir danken allen Beteiligten – insbesondere unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern – für ihr Verständnis und ihre Unterstützung in dieser schwierigen Zeit“, sagt die Geschäftsführung.

Über Tobias Humpf:

Tobias Humpf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Betreuung von Insolvenzverfahren und ist bekannt für seine analytische und sorgfältige Vorgehensweise.

Über Prof. Baumann und Partner:

Prof. Baumann und Partner ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und umfassende Expertise in komplexen Insolvenzverfahren und steht Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen beratend zur Seite.

Zukunftsperspektiven für Caravan und Henschel – Fortführung und Sanierung geplant

Aalen – Ein traditionsreiches Unternehmen in der Region steht vor einem Neustart: Die Caravan- und Fahrzeugservice-Firma Henschel, seit über 40 Jahren eine Institution in Aalen, befindet sich unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Nachdem der vorläufige Insolvenzverwalters, Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht und sein Team vom Amtsgericht Aalen beauftragt wurden, gibt es Grund zur Zuversicht. Ziel ist es, den Betrieb zu stabilisieren, die fünf Arbeitsplätze zu retten und sogar zwei zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, um das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Tradition und Bedeutung für die Region

Caravan und Henschel ist weit über die Grenzen von Aalen hinaus bekannt und bietet seit Jahrzehnten spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Caravan-Service, Reparaturen und Fahrzeugwartung. Mit einer treuen Kundenbasis und einem ausgezeichneten Ruf gilt das Unternehmen als wichtiger Bestandteil der regionalen Wirtschaft und als verlässlicher Partner für Reisemobilbesitzer und Fahrzeughalter.

„Unsere Aufgabe ist es, die Tradition dieses Unternehmens zu bewahren und gleichzeitig Wege zu finden, es wirtschaftlich zukunftsfähig zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf, der als erfahrener Insolvenzverwalter auf die Sanierung von mittelständischen Unternehmen spezialisiert ist.

Erste Maßnahmen und Sanierungsstrategie

In der ersten Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt der Fokus auf der Sicherstellung des laufenden Betriebs. „Wir haben bereits die Zusammenarbeit mit den Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern intensiviert, um die Kontinuität zu gewährleisten“, so Humpf. Gleichzeitig wird an einem umfassenden Sanierungskonzept gearbeitet, das auf die langfristige Stabilität und Weiterentwicklung des Unternehmens abzielt.

Ein besonderes Ziel ist es, nicht nur die bestehenden Arbeitsplätze der fünf Mitarbeiter zu erhalten, sondern zusätzlich zwei neue Stellen zu schaffen, um das steigende Auftragsvolumen bewältigen zu können. Diese Perspektive zeigt, dass der Betrieb nicht nur stabilisiert, sondern auch gestärkt aus der aktuellen Lage hervorgehen kann.
Investorengespräche und strukturierter Investorenprozess

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird Investorengespräche aufgreifen und einen strukturierten Investorenprozess aufsetzen. Das Team um Wirtschaftsjurist Tobias Nagel LL.M. wird hierbei zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs beitragen. Die Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB ist seit vielen Jahren auf die Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Es ist eine Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit fünf Standorten. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der Übertragung und Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung.

Über Tobias Humpf

Rechtsanwalt Tobias Humpf ist ein ausgewiesener Experte im Bereich der Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung. Seine Arbeit zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Ansatz aus, bei dem nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und soziale Aspekte in den Fokus gerückt werden. Sein Ziel ist es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten, indem tragfähige Lösungen für alle Beteiligten entwickelt werden. Rechtsanwalt Tobias Humpf ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in allen Branchen und hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Metallbearbeitung.

Zuversicht für die Zukunft

„Der Fall Caravan und Henschel zeigt, dass selbst in schwierigen wirtschaftlichen Situationen eine positive Zukunftsperspektive möglich ist, wenn alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen“, erklärt Humpf. Die geplante Fortführung des Unternehmens und die Aussicht auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstreichen die Bedeutung des Sanierungsprozesses für die Region.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Weichen für die langfristige Zukunft von Caravan und Henschel zu stellen. Dank des Engagements des Teams und der Unterstützung aus der Region gibt es jedoch gute Gründe, optimistisch in die Zukunft zu blicken.

 

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Rückforderung von Corona-Hilfen

Sachverhalt

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden von Bund und Ländern zahlreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige bereitgestellt. Diese Maßnahmen waren in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z. B. die Existenzgefährdung des Unternehmens oder die Einhaltung der Corona-Auflagen.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Corona-Hilfe nicht erfüllt waren oder dass die Hilfe zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt wurde. In diesen Fällen kann die Behörde die Rückzahlung der Hilfe verlangen.

Rechtsgrundlage

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in den jeweiligen Gesetzen oder Verordnungen, die die Hilfen vorsehen, geregelt. In der Regel ist die Rückforderungsentscheidung an die Behörde, die die Hilfe bewilligt hat, übertragen.

Frist

Die Frist für die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in der Regel fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde von der Unberechtigung der Hilfe Kenntnis erlangt hat.

Rechtsfolgen

Die Rückzahlung einer Corona-Hilfe ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Behörde kann die Rückzahlung durch Verwaltungsakt anordnen.
Wird die Rückzahlung nicht freiwillig geleistet, kann die Behörde die Zahlung durch Zwangsmittel, wie z. B. eine Zwangsvollstreckung, durchsetzen.

Praxishinweise

Unternehmen und Selbstständige, die eine Rückforderung einer Corona-Hilfe erhalten haben, sollten diese sorgfältig prüfen.
In Zweifelsfällen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Mögliche Einwendungen

Gegen eine Rückforderung einer Corona-Hilfe können verschiedene Einwendungen erhoben werden, z. B.:

  • Die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe waren erfüllt.
  • Die Hilfe wurde nicht zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt.
  • Die Rückforderungsfrist ist abgelaufen.

Fazit

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist ein ernstzunehmendes Thema. Unternehmen und Selbstständige sollten sich daher vorsichtshalber rechtlich beraten lassen, wenn sie eine Rückforderungsaufforderung erhalten habe.