Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Geschäftsbetrieb wird fortgeführt

Essingen/Aalen, 16. Juli 2026 – Die Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH mit Sitz in Essingen hat am 15. Juli 2026 beim Amtsgericht Aalen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 407/26 geführt.

Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 hat das Amtsgericht Aalen Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Humpf von Prof. Baumann und Partner mbB, Aalen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Prüfung der wirtschaftlichen Situation

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen des Unternehmens gesichert werden. Verfügungen über wesentliche Vermögenswerte bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zugleich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter damit beauftragt, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und dem Gericht ein Gutachten zu den Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie zu den Fortführungsperspektiven vorzulegen. Ziel ist eine geordnete und transparente Klärung der wirtschaftlichen Lage.

Geschäftsbetrieb wird fortgeführt

Die Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH betreibt am Standort Essingen eine Kfz-Werkstatt. Das Leistungsangebot umfasst Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie den Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen.

Das Unternehmen beschäftigt eine einstellige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter Fachkräfte und Auszubildende aus den Bereichen Kfz-Mechatronik und Service.

Der Geschäftsbetrieb wird derzeit in enger Abstimmung mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Werkstattleistungen und Serviceangebote stehen Kundinnen und Kunden grundsätzlich weiterhin zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung der betrieblichen Abläufe und die Aufrechterhaltung des Tagesgeschäfts, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Löhne, Gehälter und Insolvenzgeld

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden gegenüber einzelnen Beschäftigten Lohnrückstände. Die Absicherung der Löhne und Gehälter durch Insolvenzgeld wird derzeit vorbereitet.

Das Insolvenzgeld sichert unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Ansprüche der Beschäftigten für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Die genaue zeitliche Zuordnung richtet sich nach dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über ihre Möglichkeiten informiert und bei der Antragstellung unterstützt.

Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Die Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage werden im Rahmen der laufenden Prüfung umfassend analysiert. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand haben insbesondere folgende Faktoren zur angespannten Situation beigetragen:

  • eine unzureichende Liquiditätsausstattung,
  • aufgelaufene Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Gläubigergruppen, insbesondere öffentlichen Kassen und Lieferanten,
  • die kurze Unternehmenshistorie und die damit verbundenen Herausforderungen eines jungen Betriebs in der Aufbauphase.

Eine abschließende Bewertung der Ursachen und etwaiger Verantwortlichkeiten ist erst nach vollständiger Prüfung der Zahlen, Verträge und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich.

Sanierungs- und Fortführungsmöglichkeiten werden geprüft

Die vorläufige Insolvenzverwaltung arbeitet daran, den laufenden Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und die wirtschaftliche Lage vollständig zu erfassen. Hierzu werden unter anderem die Beziehungen zu wesentlichen Lieferanten und Dienstleistern abgestimmt sowie unterschiedliche Sanierungs- und Fortführungsmodelle geprüft.

In Betracht kommen insbesondere eine Fortführung am bestehenden Standort, Anpassungen des Geschäftsmodells oder eine Übernahme des Geschäftsbetriebs durch einen Investor.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung führt bereits vertrauliche Gespräche mit mehreren Interessenten, darunter potenzielle Investoren und Geschäftspartner. Ziel ist es, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren, den Standort nach Möglichkeit zu sichern und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Gespräche befinden sich noch in einem frühen Stadium. Verbindliche Zusagen oder konkrete Ergebnisse liegen derzeit nicht vor. Aus Gründen der Vertraulichkeit können weder die Namen einzelner Interessenten noch Details der Verhandlungen veröffentlicht werden.

Auch Kunden, Lieferanten und weitere Geschäftspartner werden schrittweise in den Prozess eingebunden, um tragfähige Lösungen für eine Fortführung des Betriebs zu entwickeln und die Auswirkungen der Insolvenz möglichst zu begrenzen.

Derzeit keine Entscheidungen über Stellenabbau

Konkrete Entscheidungen über einen Stellenabbau wurden bislang nicht getroffen. Vorrangiges Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und auf Grundlage einer fundierten wirtschaftlichen Analyse ein tragfähiges Sanierungs- oder Fortführungskonzept zu entwickeln.

Ob und in welchem Umfang personelle Anpassungen erforderlich werden, hängt insbesondere vom künftigen Geschäftsmodell, der verfügbaren Finanzierung sowie vom Ergebnis der Investoren- und Gläubigergespräche ab.

Der Standort Essingen und die dortigen Betriebsflächen spielen bei der Prüfung der Zukunftsperspektiven eine zentrale Rolle. Die vertragliche und wirtschaftliche Situation der Betriebsimmobilie wird daher in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Entscheidungen hierzu können erst nach Abschluss der laufenden Untersuchungen und Gespräche getroffen werden.

Nächste Schritte im Verfahren

Zu den nächsten wesentlichen Schritten gehören:

  • die Erstellung eines Gutachtens zum Vorliegen eines insolvenzrechtlichen Eröffnungsgrundes,
  • die Prüfung, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht,
  • die Bewertung der Sanierungs- und Fortführungsperspektiven,
  • die Vorlage des Gutachtens beim Amtsgericht Aalen,
  • die anschließende Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird das Gericht unter anderem die weiteren Termine und die Fristen für die Anmeldung von Forderungen festlegen.

Der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung hängt vom Umfang der erforderlichen Prüfungen und vom weiteren Verfahrensverlauf ab.

Sachliche und transparente Kommunikation

Die vorläufige Insolvenzverwaltung legt Wert auf eine sachliche, sorgfältige und transparente Kommunikation. Gleichzeitig sind die berechtigten Interessen des Unternehmens, seiner Beschäftigten, Kunden und Gläubiger sowie die gesetzlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen zu beachten.

Personenbezogene Daten, konkrete Einzelbeträge und vertrauliche Vertragsinhalte werden daher nicht öffentlich bekannt gegeben. Die öffentliche Kommunikation konzentriert sich auf den Stand des Verfahrens, die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die allgemeinen Sanierungsperspektiven.

Über wesentliche weitere Entwicklungen wird zu gegebener Zeit informiert.

Ansprechpartner für Medienanfragen

Tobias Humpf
Rechtsanwalt
Vorläufiger Insolvenzverwalter der Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH

Prof. Baumann und Partner mbB
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