Rückforderung von Corona-Hilfen

Sachverhalt

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden von Bund und Ländern zahlreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige bereitgestellt. Diese Maßnahmen waren in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z. B. die Existenzgefährdung des Unternehmens oder die Einhaltung der Corona-Auflagen.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Corona-Hilfe nicht erfüllt waren oder dass die Hilfe zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt wurde. In diesen Fällen kann die Behörde die Rückzahlung der Hilfe verlangen.

Rechtsgrundlage

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in den jeweiligen Gesetzen oder Verordnungen, die die Hilfen vorsehen, geregelt. In der Regel ist die Rückforderungsentscheidung an die Behörde, die die Hilfe bewilligt hat, übertragen.

Frist

Die Frist für die Rückforderung von Corona-Hilfen ist in der Regel fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde von der Unberechtigung der Hilfe Kenntnis erlangt hat.

Rechtsfolgen

Die Rückzahlung einer Corona-Hilfe ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Behörde kann die Rückzahlung durch Verwaltungsakt anordnen.
Wird die Rückzahlung nicht freiwillig geleistet, kann die Behörde die Zahlung durch Zwangsmittel, wie z. B. eine Zwangsvollstreckung, durchsetzen.

Praxishinweise

Unternehmen und Selbstständige, die eine Rückforderung einer Corona-Hilfe erhalten haben, sollten diese sorgfältig prüfen.
In Zweifelsfällen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Mögliche Einwendungen

Gegen eine Rückforderung einer Corona-Hilfe können verschiedene Einwendungen erhoben werden, z. B.:

  • Die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe waren erfüllt.
  • Die Hilfe wurde nicht zu Unrecht in zu hoher Höhe ausgezahlt.
  • Die Rückforderungsfrist ist abgelaufen.

Fazit

Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist ein ernstzunehmendes Thema. Unternehmen und Selbstständige sollten sich daher vorsichtshalber rechtlich beraten lassen, wenn sie eine Rückforderungsaufforderung erhalten habe.

Ihre Ansprechpartner für gute Rechtsberatung

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