Kann das Ostertag-Restaurant gerettet werden?

Aalen – Nachdem die Verwaltung der SEK Gastro & Event GmbH Ende April einen Insolvenzantrag beim Aalener Amtsgericht gestellt hat, wird jetzt versucht, ein Fortführungskonzept zu entwickeln.

Das Unternehmen hatte Ende April Insolvenz angemeldet. „Wegen der Corona-Krise sind auf absehbare Zeit keine größeren Feste und Veranstaltungen durchführbar, welche wir zur wirtschaftlichen Existenz zwingend benötigen. Nur eine Öffnung des Restaurantbetriebs würde nicht reichen um unsere Kosten zu decken“, so begründete Geschäftsführerin Stephanie Schiele diesen Schritt in einer Pressemitteilung im April.

Mit der Erstellung des Konzeptes betraut sind Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht und sein Team sowie ein Wirtschaftsjurist. Humpf und sein Team haben jetzt vier Wochen, bis Anfang Juni, Zeit, um ein Gutachten zu erstellen. Daraus soll hervorgehen, ob das Unternehmen gerettet werden kann. „Im Moment sind wir im Gespräch mit eventuellen Investoren und den Vermietern“, so Humpf auf Nachfrage unserer Redaktion.

Als Grund für den Insolvenzantrag nennt Humpf in einer Pressemitteilung die Umsatzrückgänge aufgrund der Corona Krise. Damit fehle die Liquidität um ausstehende Forderungen zu begleichen, heißt es weiter. „Wir halten die SEK für sanierungsfähig. Dies hängt jedoch von den aktuellen politischen Rahmenbedingungen ab“, so der Fachanwalt.

Dieser Artikel ist im Original in der Schwäbischen Zeitung erschienen. Sie finden in hier