Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH: VorlĂ€ufige Insolvenzverwaltung angeordnet – GeschĂ€ftsbetrieb wird fortgefĂŒhrt

Essingen/Aalen, 16. Juli 2026 – Die Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH mit Sitz in Essingen hat am 15. Juli 2026 beim Amtsgericht Aalen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ĂŒber ihr Vermögen gestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 407/26 gefĂŒhrt.

Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 hat das Amtsgericht Aalen Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Humpf von Prof. Baumann und Partner mbB, Aalen, zum vorlĂ€ufigen Insolvenzverwalter bestellt.

PrĂŒfung der wirtschaftlichen Situation

Mit der Anordnung der vorlĂ€ufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen des Unternehmens gesichert werden. VerfĂŒgungen ĂŒber wesentliche Vermögenswerte bedĂŒrfen der Zustimmung des vorlĂ€ufigen Insolvenzverwalters.

Zugleich wurde der vorlĂ€ufige Insolvenzverwalter damit beauftragt, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prĂŒfen und dem Gericht ein Gutachten zu den Voraussetzungen fĂŒr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie zu den FortfĂŒhrungsperspektiven vorzulegen. Ziel ist eine geordnete und transparente KlĂ€rung der wirtschaftlichen Lage.

GeschĂ€ftsbetrieb wird fortgefĂŒhrt

Die Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH betreibt am Standort Essingen eine Kfz-Werkstatt. Das Leistungsangebot umfasst Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie den Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen.

Das Unternehmen beschÀftigt eine einstellige Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter FachkrÀfte und Auszubildende aus den Bereichen Kfz-Mechatronik und Service.

Der GeschĂ€ftsbetrieb wird derzeit in enger Abstimmung mit der vorlĂ€ufigen Insolvenzverwaltung fortgefĂŒhrt. Werkstattleistungen und Serviceangebote stehen Kundinnen und Kunden grundsĂ€tzlich weiterhin zur VerfĂŒgung. Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung der betrieblichen AblĂ€ufe und die Aufrechterhaltung des TagesgeschĂ€fts, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Löhne, GehÀlter und Insolvenzgeld

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden gegenĂŒber einzelnen BeschĂ€ftigten LohnrĂŒckstĂ€nde. Die Absicherung der Löhne und GehĂ€lter durch Insolvenzgeld wird derzeit vorbereitet.

Das Insolvenzgeld sichert unter den gesetzlichen Voraussetzungen die AnsprĂŒche der BeschĂ€ftigten fĂŒr einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Die genaue zeitliche Zuordnung richtet sich nach dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ĂŒber ihre Möglichkeiten informiert und bei der Antragstellung unterstĂŒtzt.

Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Die Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage werden im Rahmen der laufenden PrĂŒfung umfassend analysiert. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand haben insbesondere folgende Faktoren zur angespannten Situation beigetragen:

  • eine unzureichende LiquiditĂ€tsausstattung,
  • aufgelaufene Verbindlichkeiten gegenĂŒber verschiedenen GlĂ€ubigergruppen, insbesondere öffentlichen Kassen und Lieferanten,
  • die kurze Unternehmenshistorie und die damit verbundenen Herausforderungen eines jungen Betriebs in der Aufbauphase.

Eine abschließende Bewertung der Ursachen und etwaiger Verantwortlichkeiten ist erst nach vollstĂ€ndiger PrĂŒfung der Zahlen, VertrĂ€ge und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich.

Sanierungs- und FortfĂŒhrungsmöglichkeiten werden geprĂŒft

Die vorlĂ€ufige Insolvenzverwaltung arbeitet daran, den laufenden GeschĂ€ftsbetrieb zu stabilisieren und die wirtschaftliche Lage vollstĂ€ndig zu erfassen. Hierzu werden unter anderem die Beziehungen zu wesentlichen Lieferanten und Dienstleistern abgestimmt sowie unterschiedliche Sanierungs- und FortfĂŒhrungsmodelle geprĂŒft.

In Betracht kommen insbesondere eine FortfĂŒhrung am bestehenden Standort, Anpassungen des GeschĂ€ftsmodells oder eine Übernahme des GeschĂ€ftsbetriebs durch einen Investor.

Die vorlĂ€ufige Insolvenzverwaltung fĂŒhrt bereits vertrauliche GesprĂ€che mit mehreren Interessenten, darunter potenzielle Investoren und GeschĂ€ftspartner. Ziel ist es, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren, den Standort nach Möglichkeit zu sichern und möglichst viele ArbeitsplĂ€tze zu erhalten.

Die GesprĂ€che befinden sich noch in einem frĂŒhen Stadium. Verbindliche Zusagen oder konkrete Ergebnisse liegen derzeit nicht vor. Aus GrĂŒnden der Vertraulichkeit können weder die Namen einzelner Interessenten noch Details der Verhandlungen veröffentlicht werden.

Auch Kunden, Lieferanten und weitere GeschĂ€ftspartner werden schrittweise in den Prozess eingebunden, um tragfĂ€hige Lösungen fĂŒr eine FortfĂŒhrung des Betriebs zu entwickeln und die Auswirkungen der Insolvenz möglichst zu begrenzen.

Derzeit keine Entscheidungen ĂŒber Stellenabbau

Konkrete Entscheidungen ĂŒber einen Stellenabbau wurden bislang nicht getroffen. Vorrangiges Ziel ist es, den GeschĂ€ftsbetrieb zu stabilisieren und auf Grundlage einer fundierten wirtschaftlichen Analyse ein tragfĂ€higes Sanierungs- oder FortfĂŒhrungskonzept zu entwickeln.

Ob und in welchem Umfang personelle Anpassungen erforderlich werden, hĂ€ngt insbesondere vom kĂŒnftigen GeschĂ€ftsmodell, der verfĂŒgbaren Finanzierung sowie vom Ergebnis der Investoren- und GlĂ€ubigergesprĂ€che ab.

Der Standort Essingen und die dortigen BetriebsflĂ€chen spielen bei der PrĂŒfung der Zukunftsperspektiven eine zentrale Rolle. Die vertragliche und wirtschaftliche Situation der Betriebsimmobilie wird daher in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Entscheidungen hierzu können erst nach Abschluss der laufenden Untersuchungen und GesprĂ€che getroffen werden.

NĂ€chste Schritte im Verfahren

Zu den nÀchsten wesentlichen Schritten gehören:

  • die Erstellung eines Gutachtens zum Vorliegen eines insolvenzrechtlichen Eröffnungsgrundes,
  • die PrĂŒfung, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht,
  • die Bewertung der Sanierungs- und FortfĂŒhrungsperspektiven,
  • die Vorlage des Gutachtens beim Amtsgericht Aalen,
  • die anschließende Entscheidung des Gerichts ĂŒber die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird das Gericht unter anderem die weiteren Termine und die Fristen fĂŒr die Anmeldung von Forderungen festlegen.

Der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung hĂ€ngt vom Umfang der erforderlichen PrĂŒfungen und vom weiteren Verfahrensverlauf ab.

Sachliche und transparente Kommunikation

Die vorlÀufige Insolvenzverwaltung legt Wert auf eine sachliche, sorgfÀltige und transparente Kommunikation. Gleichzeitig sind die berechtigten Interessen des Unternehmens, seiner BeschÀftigten, Kunden und GlÀubiger sowie die gesetzlichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen zu beachten.

Personenbezogene Daten, konkrete EinzelbetrĂ€ge und vertrauliche Vertragsinhalte werden daher nicht öffentlich bekannt gegeben. Die öffentliche Kommunikation konzentriert sich auf den Stand des Verfahrens, die FortfĂŒhrung des GeschĂ€ftsbetriebs und die allgemeinen Sanierungsperspektiven.

Über wesentliche weitere Entwicklungen wird zu gegebener Zeit informiert.

Ansprechpartner fĂŒr Medienanfragen

Tobias Humpf
Rechtsanwalt
VorlÀufiger Insolvenzverwalter der Hitzler & Bender Fahrzeugtechnik GmbH

Prof. Baumann und Partner mbB
Kanzlei Aalen
Gartenstraße 1
73430 Aalen

Telefon: 07361 78004-0
E-Mail: t.humpf@bp-tax.de

Kryptowerte und elektronische Wertpapiere: Rechtssicherheit im Schnittfeld von Insolvenz-, Steuer- und Strafrecht

Die rasante Entwicklung der Blockchain-Technologie und die damit verbundenen Kryptowerte haben das Finanzwesen, den Rechtsmarkt und die unternehmerische Praxis grundlegend verĂ€ndert. Unternehmen, Anleger und Berater sehen sich Herausforderungen im Umgang mit digitalen Vermögenswerten und elektronischen Wertpapieren gegenĂŒber. Der rechtliche Rahmen wurde zuletzt durch EU- und Bundesgesetzgeber maßgeblich reformiert und konkretisiert. Anschließend erlĂ€utern wir die wesentlichen GrundsĂ€tze der aktuellen Rechtslage und zeigen praxisrelevante Risiken und Chancen auf.

Was sind Kryptowerte? Rechtliche und technische Grundlagen

Kryptowerte sind digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die mittels Blockchain oder vergleichbarer Distributed-Ledger-Technologien elektronisch gespeichert und ĂŒbertragen werden. Beispiele sind Bitcoin, Ethereum, aber auch sog. Security- und Utility-Token. Sie unterscheiden sich danach etwa, ob sie als Zahlungsmittel eingesetzt (Currency Token) oder mit Wertpapier-/Kapitalmarktcharakter ausgegeben werden (Security Token)Brackmann _Schm… +2.

Wichtig ist die Trennung technischer und rechtlicher Zuordnung: Eigentum am Kryptowert wird nicht wie bei klassischen Sachen im Sinne des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs ĂŒbertragen, sondern durch Zuordnung von privaten zu öffentlichen SchlĂŒsseln („Wallets“). Der Gesetzgeber hat Kryptowerte als „sonstiges Vermögensrecht“ und nicht als Sache eingestuft, weshalb sie der PfĂ€ndung und Zwangsvollstreckung sowie der gesetzlichen Übertragbarkeit unterliegenBrackmann _Schm… +2.

Insolvenzschutz fĂŒr Kryptoinhaber

Mit dem Inkrafttreten des Kryptomarktaufsichtsgesetzes (KMAG) und der EU-MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) gelten fĂŒr die Verwahrung von Kryptowerten strengere Vorgaben:

  • Kryptowerte, die Kunden bei einem Verwahrinstitut hinterlegen, gelten im Insolvenzfall gesetzlich als Eigentum der Kunden – eine sog. „Zugehörigkeitsfiktion“. Die Kryptowerte fallen damit nicht in die Insolvenzmasse des Instituts und können im Wege der Aussonderung vom Kunden herausverlangt werdenBrackmann _Schm… +2.
  • Auch bei gemeinschaftlicher (Omnibus-) Verwahrung mĂŒssen die Anteile jederzeit zuordbar sein. Der Kunde trĂ€gt im Insolvenzverfahren die Kosten der Aussonderung, es sei denn, ihm werden unzumutbare Bedingungen angebotenBrackmann _Schm… +4.

Die regulatorische Trennung (KMAG vs. KWG) sorgt fĂŒr zusĂ€tzliche Klarheit, gerade im Hinblick auf sog. Stablecoins und tokenisierte WertrechteBrackmann _Schm… +4.

Steuerliche Behandlung von KryptogeschÀften

FĂŒr die steuerliche Einordnung gilt:

  • Gewinne aus dem privaten Handel mit KryptowĂ€hrungen sind als EinkĂŒnfte aus privaten VerĂ€ußerungsgeschĂ€ften nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und VerĂ€ußerung weniger als ein Jahr liegtBrackmann _Schm… +2.
  • Kryptowerte sind als WirtschaftsgĂŒter anerkannt. Diese Linie wurde höchstrichterlich bestĂ€tigt (BFH, Urteil vom 14.02.2023; FG Baden-WĂŒrttemberg und FG Köln)Brackmann _Schm… +3.
  • Umsatzsteuerlich werden Kryptotransaktionen dem Umtausch gesetzlicher Zahlungsmittel gleichgestellt und sind daher in den meisten FĂ€llen steuerbefreitBrackmann _Schm… +3.

Die neuesten BMF-Schreiben und spezialgesetzlichen Regelungen (zB Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, KStTG) erweitern Dokumentations- und Mitteilungspflichten und verlangen von Dienstleistern wie von Anlegern eine vollstĂ€ndige und lĂŒckenlose Erfassung aller TransaktionenBrackmann _Schm… +2.

Strafrechtliche Risiken und Compliance

Kryptowerte sind prĂ€destiniert fĂŒr bestimmte StraftatbestĂ€nde, etwa GeldwĂ€sche, Bankrott, Steuerhinterziehung oder Computerbetrug. Besonders relevant sind:

  • GeldwĂ€sche (§ 261 StGB) – Kryptowerte gelten als taugliche Tatobjekte. Die AnonymitĂ€t und Verschleierungsoptionen der Blockchain-Technologie erhöhen das Ermittlungsrisiko und die SorgfaltspflichtenBrackmann _Schm… +2.
  • Insolvenzstraftaten (§ 283 StGB) betreffen auch Kryptowerte als Bestandteile der Insolvenzmasse. Werden Vermögenswerte verschleiert oder beiseite geschafft, drohen strafrechtliche KonsequenzenBrackmann _Schm… +2.
  • Die Identifizierung und Herausgabe technischer SchlĂŒssel (Private Keys) ist essenziell, weil nur hierĂŒber auf die Kryptowerte tatsĂ€chlich zugegriffen werden kann und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchsetzbar sind; bei Mitwirkungsversagen drohen Sanktionen bis hin zu Haft und Versagung der RestschuldbefreiungBrackmann _Schm… +2.

Fazit und Handlungsbedarf

Kryptowerte und elektronische Wertpapiere bieten sowohl Innovationspotenzial als auch rechtliche Herausforderungen. Investoren und Unternehmen sollten – nicht zuletzt aufgrund der dynamischen Regulierung – konsequent auf vollstĂ€ndige Dokumentation, vertragliche Klarheit und kompetente Rechtsberatung setzen. Die Ausgestaltung der VerwahrverhĂ€ltnisse, steuerliche Transparenz wie auch die prĂ€ventive Beachtung strafrechtlicher Risiken sind aus Sicht der aktuellen Rechtsprechung und Regulierungspflicht.

Quellen und weiterfĂŒhrende Informationen

  • OLG Frankfurt, Urteil v. 19.4.2023 – 13 U 82/22Brackmann _Schm…
  • BAG, Urteil v. 16.4.2025 – 10 AZR 80/24Brackmann _Schm…
  • BFH, Urteil v. 14.2.2023 – IX R 3/22Brackmann _Schm…
  • Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG) und MiCA-VO (EU) 2023/1114Brackmann _Schm… +1
  • BMF, Schreiben v. 6.3.2025Brackmann _Schm… +1
  • Weitere Literaturhinweise auf Anfrage.

FĂŒr RĂŒckfragen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur VerfĂŒgung.

Autor: Tobias Humpf, Rechtsanwalt, Prof. Baumann und Partner

Grundsteuer Einspruch – Ihr Weg zur fairen Besteuerung

Sind Sie mit Ihrem Grundsteuerbescheid unzufrieden? Wir prĂŒfen Ihren Bescheid auf Fehler!

Die Grundsteuer trifft Immobilienbesitzer jedes Jahr aufs Neue. Viele EigentĂŒmer können jedoch nicht immer verstehen, wie der Steuerbescheid errechnet wurde und ob der festgelegte Betrag tatsĂ€chlich korrekt ist. Was viele nicht wissen: Als Steuerpflichtiger haben Sie das Recht, gegen Ihren Grundsteuerbescheid Einspruch einzulegen und diesen juristisch ĂŒberprĂŒfen zu lassen.

Warum sollte ich Einspruch gegen meinen Grundsteuerbescheid einlegen?

Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf verschiedenen Faktoren und Berechnungen, die fehleranfĂ€llig sein können. Diese Fehler können zu einer zu hohen Steuerbelastung fĂŒhren. Ein Einspruch gegen den Bescheid ist daher nicht nur Ihr gutes Recht, sondern kann auch erhebliche finanzielle Vorteile fĂŒr Sie bringen. Typische Fehlerquellen können sein:

  • Falsche Einordnung der GrundstĂŒckskategorie
  • Fehlerhafte FlĂ€chenangaben
  • Falsche Berechnungsgrundlagen bei der Einheitswert-Feststellung
  • Unzutreffende HebesĂ€tze

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Investorensuche gestaltet sich schwieriger

Interview Insolvenzverwalter Tobias Humpf erklÀrt, warum die Zahl der Insolvenzen auch auf der Ostalb steigt, welche Branchen besonders betroffen sind und wie ein Insolvenzverwalter arbeitet. Von Robert Schwarz

Die schlechte konjunkturelle Lage macht vielen Betrieben zu schaffen.
Die Zahl der Insolvenzen im Land steigt. Insolvenzverwalter Tobias Humpf erklĂ€rt die HintergrĂŒnde und warum die Investorensuche immer schwieriger wird.

Herr Humpf, die Zahl der Insolvenzen in Deutschland steigt. Sie betreuen in der Region derzeit mehrere Verfahren. Wie ist die Lage auf der Ostalb?

Tobias Humpf: Die Lage auf der Ostalb spiegelt den bundesweiten Trend wider: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt. WĂ€hrend wir in den vergangenen Jahren durch staatliche Hilfen und gĂŒnstige Finanzierungsbedingungen eine historisch niedrige Insolvenzquote hatten, sehen wir nun eine RĂŒckkehr zu normalen, wenn nicht sogar ĂŒberdurchschnittlichen Insolvenzzahlen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die durch hohe Energiekosten, gestiegene Zinsen und eine insgesamt schwache Wirtschaftslage unter Druck geraten sind.

„Viele Betriebe kĂ€mpfen inzwischen mit sinkenden Margen und höheren Fixkosten.“
Tobias Humpf, Insolvenzverwalter

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Besonders betroffen ist aktuell zum einen die Bau- und Immobilienbranche. Durch die gestiegenen Zinsen haben viele Bauprojekte gestoppt. Gleichzeitig halten sich KĂ€ufer und Investoren zurĂŒck. Auch im Einzelhandel haben viele Betriebe zu kĂ€mpfen. Der strukturelle Wandel durch den Online-Handel und die ZurĂŒckhaltung der Verbraucher aufgrund der Inflation setzen insbesondere kleinere und mittelgroße HĂ€ndler unter Druck.

Ebenso ist die Industrie und hier die Automobilzulieferer betroffen. Viele Zulieferer leiden unter der schwachen Nachfrage, hohen Energiekosten und der Transformation zur ElektromobilitĂ€t. Unternehmen, die stark vom Verbrennungsmotor abhĂ€ngig sind, stehen vor großen Herausforderungen.

Und nicht zuletzt leidet derzeit die Gastronomie unter gestiegenen Lebensmittel- und Personalkosten sowie unter der ZurĂŒckhaltung vieler Verbraucher, die aufgrund der Inflation seltener essen gehen. Hinzu kommen hohe Energiepreise, FachkrĂ€ftemangel und teilweise Nachwirkungen der Pandemie. Viele Betriebe kĂ€mpfen inzwischen mit sinkenden Margen und höheren Fixkosten, sodass selbst gut gefĂŒhrte Restaurants zunehmend unter Druck geraten.

Mit welchen Problemen haben die Firmen aktuell zu kĂ€mpfen? Was stĂŒrzt sie in die Insolvenz?

Es gibt mehrere Faktoren, die Unternehmen in die Insolvenz treiben: LiquiditĂ€tsengpĂ€sse durch ausbleibende Zahlungen und gestiegene Finanzierungskosten sind ein Faktor. Kosten fĂŒr Energie, Personal und Rohstoffe ein weiterer.

Insbesondere in der Bau- und Zulieferbranche gehen derzeit die AuftrĂ€ge zurĂŒck. Viele Firmen leiden auch unter fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten aufgrund der gestiegenen Zinsen. Und schlussendlich sind viele Probleme persönlicher Natur: etwa mangelnde unternehmerische FĂ€higkeiten und FehleinschĂ€tzungen von Risiken in den Firmen. Dazu gehören aber ebenfalls private SchicksalsschlĂ€ge – und manchmal ist es auch einfach nur Pech, die Unternehmer unerwartet treffen können.

Bei einer Insolvenz ist die Rettung hÀufig nur mit neuem Investor möglich. Die konjunkturelle Lage ist mau. Wie wirkt sich das auf die Investorensuche aus?

Die Investorensuche gestaltet sich aktuell schwieriger als in vergangenen Jahren. Strategische Investoren – also Unternehmen aus der gleichen Branche – zeigen weiterhin Interesse, wenn sie Synergien sehen. Schwieriger ist es, Finanzinvestoren zu gewinnen, da die RisikoabwĂ€gung aktuell kritischer ausfĂ€llt. Banken sind bei der Finanzierung von Übernahmen ebenfalls vorsichtiger geworden. Hier beobachten wir auch mit renommierten, leistungsfĂ€higen Dienstleistern zusammen.

Ein Unternehmen meldet Insolvenz, das Gericht beruft Sie zum vorlÀufigen Insolvenzverwalter. Was tun Sie als Erstes?

Erstes Ziel ist es, den Betrieb so lange wie möglich zu stabilisieren. Konkret bedeutet das: zuerst die Bestandsaufnahme. Wir verschaffen uns einen Überblick ĂŒber LiquiditĂ€t, laufende AuftrĂ€ge und Auftragslage. Besonders wichtig sind vor allem die SchuldverhĂ€ltnisse.

Danach suche ich das GesprĂ€ch mit der GeschĂ€ftsleitung und den Mitarbeitern. Bei Insolvenz ist transparente Kommunikation enorm wichtig, um Unsicherheiten zu reduzieren. Der nĂ€chste Schritt ist die Sicherung der LiquiditĂ€t: Wir prĂŒfen, ob Mittel vorhanden sind oder ob kurzfristige Finanzierungen oder Insolvenzgeld erforderlich sind.

Im Anschluss suchen wir das GesprÀch mit den Kunden, um Vertrauen von Kunden und Lieferanten herzustellen und Stornierungen zu vermeiden. Falls eine Rettung möglich ist, folgt dann die Erarbeitung des Sanierungsplans.

Fachanwalt fĂŒr Handels und Gesellschaftsrecht – theoretische Voraussetzungen erfĂŒllt

Mit großer Freude gratulieren wir unserem Kollegen Johannes Kopf zu einem herausragenden Meilenstein: Er hat heute erfolgreich die theoretischen Voraussetzungen fĂŒr den Fachanwaltstitel im Handels- und Gesellschaftsrecht durch die Absolvierung der erforderlichen Klausuren erfĂŒllt. Dieser bedeutende Schritt unterstreicht sein Engagement fĂŒr höchste Fachkompetenz und Exzellenz in der Rechtsberatung. Wir sind stolz auf seine beeindruckende Leistung und freuen uns, ihn auf seinem Weg zur weiteren beruflichen Spezialisierung zu begleiten.

FortfĂŒhrung des GeschĂ€ftsbetriebs der Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH

Nach der Eröffnung des vorlĂ€ufigen Insolvenzverfahrens ĂŒber die Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH in Gerstetten wurde der erfahrene Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt fĂŒr Insolvenzrecht, zum vorlĂ€ufigen Insolvenzverwalter bestellt. Humpf ist spezialisiert auf UnternehmensfortfĂŒhrungen und Sanierungen und wird sich aktiv fĂŒr den Erhalt und die Stabilisierung der Kaiser GmbH einsetzen. Als Experte fĂŒr Insolvenz- und Sanierungsrecht arbeitet RA Humpf, mit seinem Team um Wirtschaftsjuristen Tobias Nagel derzeit an der Rettung.

Das Unternehmen, das sich auf nachhaltige Heizlösungen wie WĂ€rmepumpen, Solarenergie und moderne Festbrennstoffe spezialisiert hat, wird trotz des Insolvenzverfahrens weiterhin den GeschĂ€ftsbetrieb uneingeschrĂ€nkt aufrechterhalten. Die PrioritĂ€t liegt nun darauf, die ArbeitsplĂ€tze der Mitarbeitenden zu sichern und die bisherigen Kundenbeziehungen sowie laufenden Projekte stabil fortzufĂŒhren.

Dank der positiven Entwicklungsaussichten und des attraktiven Produktportfolios sieht Humpf gute Chancen fĂŒr eine nachhaltige Lösung und einen potenziellen Neustart. Zudem wird ein strukturierter Investorenprozess gestartet, um die Kaiser GmbH auf eine gesicherte wirtschaftliche Basis zu stellen. Die Aufrechterhaltung des GeschĂ€ftsbetriebs und die WeiterfĂŒhrung der Dienstleistungen, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien, sind zentrale Ziele dieses Verfahrens.

Die Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH bietet Lösungen zur umweltfreundlichen Beheizung von WohnhÀusern und holzverarbeitenden Betrieben. Die Dienstleistungen des Unternehmens in

den Bereichen Holzheizungen, WĂ€rmepumpen und Solarenergie haben sich ĂŒber die Jahre in der Region einen exzellenten Ruf erarbeitet. Durch das Know-how des Unternehmens und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt die Kaiser GmbH ein starker Partner fĂŒr nachhaltige Heizungslösungen.

„Unser Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens und die ArbeitsplĂ€tze zu sichern und Kaiser Nachhaltig Heizen GmbH zukunftsfĂ€hig aufzustellen,“ so Humpf. „Gemeinsam mit den Mitarbeitenden werden wir in den kommenden Wochen an einer Sanierungslösung arbeiten, die den Grundstein fĂŒr eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens legt.“

Die Bedeutung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fĂŒr Arbeitnehmer und Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das 2023 in Kraft trat, sorgt aktuell fĂŒr große Diskussionen in der deutschen Rechtslandschaft. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um und regelt den Schutz von Personen, die MissstĂ€nde oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen oder Behörden melden.

Hintergrund und Ziele
Das Gesetz zielt darauf ab, Whistleblower vor Repressalien wie KĂŒndigungen, Versetzungen oder Diskriminierungen zu schĂŒtzen. Es soll zudem Transparenz und IntegritĂ€t in Organisationen fördern, indem es auf sichere KanĂ€le zur Meldung von RechtsverstĂ¶ĂŸen setzt.

Pflichten fĂŒr Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Diese Stellen mĂŒssen unabhĂ€ngig arbeiten und sicherstellen, dass Hinweisgeber anonym bleiben können, wenn sie dies wĂŒnschen. FĂŒr kleinere Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2024.

Bedeutung fĂŒr Arbeitnehmer
FĂŒr Arbeitnehmer bietet das HinSchG eine grĂ¶ĂŸere Rechtssicherheit. Wer beispielsweise Korruption, DatenschutzverstĂ¶ĂŸe oder Umweltschutzvergehen meldet, ist durch das Gesetz geschĂŒtzt, solange die Meldung auf tatsĂ€chlichen oder plausiblen Informationen basiert. Das Gesetz deckt aber keine rein arbeitsrechtlichen Konflikte, wie Gehaltsfragen, ab.

Kritik und Herausforderungen
Kritiker bemĂ€ngeln den bĂŒrokratischen Aufwand, insbesondere fĂŒr kleinere Unternehmen, sowie die mögliche Überlastung externer Meldestellen. Zudem bleibt die Frage offen, wie effektiv der Schutz fĂŒr Hinweisgeber in der Praxis durchgesetzt werden kann.

Fazit
Das HinSchG ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um Chancen und Risiken dieses Gesetzes richtig einzuschÀtzen.

Neue FachanwĂ€ltin fĂŒr Verwaltungsrecht bei BP

Mein Name ist Diana Felsenstein. Nach vielen Jahren in MĂŒnchen zog es mich nun meiner Heimat, dem Donau Ries, nĂ€her in „die schönste Altstadt Deutschlands“. So bin ich seit Kurzem Neu-DinkelsbĂŒhlerin.
Nach meiner TĂ€tigkeit in einer mittelstĂ€ndischen Kanzlei in MĂŒnchen freue ich mich, ab September das Anwaltsteam der Kanzlei Prof. Dr. Baumann und Partner mbB als FachanwĂ€ltin fĂŒr Verwaltungsrecht zu verstĂ€rken und den Bereich des Verwaltungsrechts neu aufzubauen.

Ich berate ĂŒberregional sowohl Unternehmen als auch Kommunen und Privatpersonen im Öffentlichen Recht. Dabei vertrete ich meine Mandantschaft außergerichtlich sowie vor Gericht.
Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere die Beratung und Vertretung:

‱ von Unternehmen im Bereich des Umwelt-, Immissionsschutz- und Abfallrechts, insbesondere in Anlagenzulassungsverfahren.

‱ von Unternehmen (z.B. des Energiesektors) bei der DurchfĂŒhrung von Planfeststellungsverfahren zur Zulassung von Energieanlagen (insbesondere Wasserkraftanlagen, Leitungsbauvorhaben), auch im Hinblick auf die damit zusammenhĂ€ngenden umweltrechtlichen und wegerechtlichen Problemstellungen.

‱ von Kommunen in kommunal- und baurechtlichen Angelegenheiten.

‱ von Bauherren in Baugenehmigungsverfahren sowie durch ein Bauvorhaben betroffene Nachbarn bei der Wahrung ihrer Rechte, in Klageverfahren sowie Eilverfahren.

‱ von DenkmaleigentĂŒmern zu Fragestellungen des Denkmalschutzrechts, insbesondere im Rahmen von Genehmigungsverfahren.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen und stehe gerne fĂŒr ein BeratungsgesprĂ€ch telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei zur VerfĂŒgung.

Wie es fĂŒr die Varta-AktionĂ€re weitergeht

Wie es fĂŒr die Varta-AktionĂ€re weitergeht Interview Rechtsanwalt Tobias Humpf aus Aalen erklĂ€rt, warum er im der Fast-Pleite bei Varta ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bevorzugt hĂ€tte – und was AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re jetzt tun sollten. Von Bernhard Hampp

Der Ellwanger Batteriehersteller Varta AG hat angekĂŒndigt, sich ĂŒber einen Schuldenschnitt sanieren zu wollen. Die bisherigen AktionĂ€re drohen bei diesem Verfahren leer auszugehen. Der Aalener Rechtsanwalt Tobias Humpf, Fachanwalt fĂŒr Insolvenz und Sanierungsrecht, sowie Bank und Kapitalmarktrecht, fĂŒhrt seit mehr als 20 Jahren ĂŒber 1000 FĂ€lle zu erfolgreichen Ergebnissen gefĂŒhrt. Er erklĂ€rt, was AktionĂ€re nun tun sollten.

Was ist es fĂŒr ein Verfahren, mit dem sich Varta entschulden will?

Varta AG plant, sich durch ein Restrukturierungsverfahren nach dem deutschen Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zu entschulden. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre Schulden außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens umzustrukturieren. Es bietet die Möglichkeit, einen Restrukturierungsplan mit den GlĂ€ubigern zu verhandeln und zu verabschieden, der unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen einzelner GlĂ€ubiger durchgesetzt werden kann.

Wovon hÀngt es ab, ob dieses Verfahren in Kraft tritt?

Das StaRUGVerfahren tritt in Kraft, wenn zum einen ein Restrukturierungsplan erstellt und den GlĂ€ubigern vorgelegt wird, die Mehrheit der betroffenen GlĂ€ubiger dem Plan zustimmt sowie das zustĂ€ndige Restrukturierungsgericht den Plan bestĂ€tigt, sofern er die gesetzlichen Anforderungen erfĂŒllt.

Gab es bereits Ă€hnliche FĂ€lle?Ähnliche Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG wurden bereits bei anderen deutschen Unternehmen durchgefĂŒhrt. Ein bekanntes Beispiel ist die Restrukturierung der Adler ModemĂ€rkte AG. Solche Verfahren sind besonders fĂŒr mittelstĂ€ndische Unternehmen relevant, die eine geordnete Entschuldung ohne die negativen Folgen einer Insolvenz anstreben.

Was ist der Unterschied zu einem Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist ein formelles gerichtliches Verfahren zur Abwicklung oder Sanierung eines zahlungsunfĂ€higen Unternehmens. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Kontrolle ĂŒber das Unternehmen ĂŒbernimmt. Ein StaRUGVerfahren ist ein außergerichtliches Restrukturierungsverfahren, das dem Unternehmen ermöglicht, weiterhin operativ tĂ€tig zu bleiben. Ein Restrukturierungsbeauftragter kann bestellt werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

HĂ€tten Sie ein Insolvenzverfahren als sinnvoller angesehen?

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) könnte sinnvoll sein, wenn eine umfassendere gerichtliche Kontrolle und ein gerichtlicher Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gewĂŒnscht sind. Dies könnte auch Vertrauen bei den GlĂ€ubigern und AktionĂ€ren schaffen. Mir persönlich ist das Eigenverwaltungsverfahren lieber und gegebenenfalls auch kostengĂŒnstiger, obwohl dies nach den gesetzlichen Vorgaben nicht sein sollte. Ich denke hier wurde das Verfahren gewĂ€hlt, um möglicherweise das Wort „Eigenverwaltung“ zu vermeiden.

Es ist nun von „Enteignung“ der VartaAktionĂ€re die Rede.

Eine „Enteignung“ der VartaAktionĂ€re könnte zutreffen, wenn im Rahmen des Restrukturierungsplans erhebliche Kapitalmaßnahmen durchgefĂŒhrt werden, wie zum Beispiel Kapitalherabsetzungen oder erhöhungen, die den Wert der bestehenden Aktien massiv verwĂ€ssern oder gar entwerten. Dies ist jedoch rechtlich keine Enteignung im klassischen Sinne, sondern eine notwendige Maßnahme zur Sanierung des Unternehmens. Nachdem der Aktienkurs ja ohnehin massiv gefallen ist, sind die AktionĂ€re je bereits jetzt betroffen.

Was passiert mit dem verbundenen Stimmrecht?

Das Stimmrecht der AktionĂ€re könnte durch Maßnahmen wie Kapitalherabsetzungen und anschließende Kapitalerhöhungen stark verwĂ€ssert werden. Dies hĂ€ngt von den genauen Bestimmungen des Restrukturierungsplans ab. AktionĂ€re könnten ihre bisherigen Stimmrechte verlieren oder stark eingeschrĂ€nkt sehen.

Haben sich auch Kommunen in großem Stil als VartaAktionĂ€re engagiert?

Hierzu liegen keine spezifischen Informationen vor. Sollte dies der Fall sein, könnten Kommunen als institutionelle Anleger betroffen sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen mĂŒssen, um ihre Interessen zu schĂŒtzen. Die Kommunien sind ja durch SteuerausfĂ€lle oder auch mittelbar durch den Personalabbau betroffen.

FĂŒr Personen, die VartaAktien besitzen: Was ist jetzt zu tun?

Privatanleger sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und Informationen der Varta AG sowie der Medien einholen. Gegebenenfalls sollten sie rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu verstehen. Außerdem: ĂŒberlegen, ob sie an GlĂ€ubigerversammlungen oder Ă€hnlichen Veranstaltungen teilnehmen, um ihre Interessen zu vertreten.

Was passiert, wenn VartaAktionÀre einfach nichts tun?

Sollten AktionĂ€re nichts unternehmen, werden die Maßnahmen des Restrukturierungsplans ohne ihre aktive Mitwirkung durchgefĂŒhrt. Dies könnte zu einem erheblichen Wertverlust ihrer Aktien fĂŒhren, ohne dass sie die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen oder sich zu wehren.

Gibt es Möglichkeiten, sich gegen die Enteignung zu wehren?

Ja, AktionÀre können mittelbar im Rahmen der Hauptversammlung ihre Rechte waren.

Werden VartaAktien zu einem spÀteren Zeitpunkt wieder an der Börse gehandelt werden?

Dies hÀngt von der erfolgreichen Umsetzung des Restrukturierungsplans ab. Sollte die Restrukturierung gelingen, könnten die Aktien weiterhin oder wieder gehandelt werden. Andernfalls könnte eine Delistung erfolgen.

Erscheint Ihnen der Weg der Varta AG Erfolg versprechend?Der Erfolg des Weges hĂ€ngt von mehreren Faktoren ab: Der Zustimmung und UnterstĂŒtzung der GlĂ€ubiger, der EffektivitĂ€t des Restrukturierungsplans sowie den markt und wirtschaftlichen Bedingungen.

Entsteht ein Imageschaden fĂŒr das Unternehmen?

Die Reaktionen könnten gemischt sein. WĂ€hrend GlĂ€ubiger und Investoren eine erfolgreiche Restrukturierung begrĂŒĂŸen könnten, könnte es bei anderen Stakeholdern, insbesondere AktionĂ€ren, zu negativen Reaktionen und einem Imageschaden kommen. Langfristig könnte der Erfolg des Plans jedoch das Vertrauen wiederherstellen.

Was ist die Langfristperspektive des Unternehmens nach der Restrukturierung?

Das hĂ€ngt davon ab, welche Maßnahmen Varta AG plant, um langfristig wieder profitabel zu werden und das Vertrauen der Investoren zurĂŒckzugewinnen. Dies umfasst strategische GeschĂ€ftsentscheidungen, Investitionen in neue Technologien oder MĂ€rkte und die Verbesserung der operativen Effizienz.

Insolvenz der FTI Touristik GmbH

Sehr geehrter Mandant,

ich verstehe, dass Sie Informationen zu den Möglichkeiten im Rahmen des Insolvenzverfahrens der FTI Gruppe benötigen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Insolvenz der FTI Touristik GmbH: Am 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, die Obergesellschaft der FTI Group, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt1. Dies betrifft alle bei FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen.
  2. Betroffene Marken und Leistungen:
    • Die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
    • Die Marke 5vorFlug in Deutschland
    • Die BigXtra Touristik GmbH
    • Mietfahrzeugs-Marken wie DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car
    • Nicht betroffen sind Leistungen, die bei Drittanbietern (wie TUI, Alltours, DERTOUR) ĂŒber die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht wurden
  3. Reisen, die bereits begonnen haben:
    • Wenn Sie sich bereits auf einer Pauschalreise befinden (Kombination aus HotelĂŒbernachtungen und Flug), sollten Sie sich an das Service-Team wenden, um individuelle Informationen zu erhalten2.

Bitte beachten Sie, dass die Situation sich weiterentwickeln kann. Ich empfehle Ihnen, die offiziellen Mitteilungen der FTI Group und die FAQs auf deren Website zu verfolgen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur VerfĂŒgung.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen, Ihr Fachanwalt fĂŒr Insolvenzrecht