Streit in CDU beigelegt

CDU Ostalb einigt sich mit ehemaligem Kreisgeschäftsführer

Kreisverband Ostalb und dessen ehemaliger Geschäftsführer Jürgen Dönninghaus legen Streit bei

Nach Fertigstellung des umfassenden Prüfberichts über die Finanzen der CDU Ostalb im Januar 2017 durch die Rechtsanwälte Tobias Humpf und Markus Haintz, aus der renommierten Aalener Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB, konnte jetzt eine Einigung im Streit mit dem ehemaligen Kreisgeschäftsführer Jürgen Dönninghaus herbeigeführt werden.

Zwischen dem Kreisverband und Herrn Dönninghaus bestanden Differenzen im sechsstelligen Bereich über die steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Spenden sowie von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Herr Dönninghaus übernimmt damit seinen Teil der Verantwortung für die Ungereimtheiten bei den Ausgaben des Kreisverbands in den Jahren 2006 bis 2015 und wird, soweit sein Verantwortungsbereich betroffen ist, eine Kompensation leisten.

Von Seiten des Kreisverbands Ostalb wird betont, dass der ehemalige Kreisgeschäftsführer Jürgen Dönninghaus keineswegs die alleinige Verantwortung für die seinerzeitigen Kassenprobleme des Kreisverbands trug. Durch die nunmehr beauftragten Rechtsanwälte Humpf und Haintz wurde auch ein Organisationsverschulden weiterer damaliger verantwortlicher Organe des Kreisverbands festgestellt.

Der Kreisvorstand der CDU Ostalb ist zufrieden mit der Einigung mit Herrn Dönninghaus und würdigt dessen langjähriges Engagement. „Durch die getroffene Einigung und die nunmehr abgeschlossene Aufarbeitung der Finanzen des Kreisverbands konzentriert sich dieser jetzt voll auf den anstehenden Bundestagswahlkampf“, betonte Kreisvorsitzender Roderich Kiesewetter.

Weitere Veröffentlichungen zu diesem Thema finden Sie hier:

KSV-Pleite: Versöhnliches Ende in Sicht

Landgericht Ellwangen schlägt Vergleich im Rechtsstreit um die Klärschlammverwertungs-gesellschaft (KSV) vor – Kommunen könnten Teil ihrer Einlagen zurückerhalten.

Vier Jahre nach der Insolvenz zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung im Streit um die KSV ab.

Das Landgericht Ellwangen hat in einem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Kupferzell und 5 weiteren Gemeinden mit den Crailsheimer Stadtwerken einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach sollen die an der KSV beteiligten Kommunen die Hälfte ihrer Stammeinlagen zurückerstattet bekommen.

Die Frist zum Abschluss des Vergleichs endet am 31.03.2016. Bis dahin müssen die beteiligten Kommunen, der Insolvenzverwalter und die Stadtwerke Crailsheim eine Entscheidung treffen. Die ersten Gemeinderäte haben dem Vergleichsvorschlag bereits zugestimmt, die übrigen Gemeinden werden sich in den nächsten Tagen mit dem Thema befassen.

Der Vergleich würde einen Schlussstrich unter das 36 Mio. Euro teure Kapitel der KSV ziehen, mit dessen Annahme auch sämtliche eventuellen Ansprüche der Gemeinden gegen die Stadtwerke Crailsheim abgegolten wären. Sowohl für die beteiligten Gemeinden, die nun doch noch bereits verloren geglaubtes Geld zurückerhalten würden, als auch für die Stadtwerke Crailsheim, erscheint die Annahme des Vergleichs nach Ansicht von Rechtsanwalt Humpf, der mehrere Städte und Gemeinden in der Angelegenheit vertritt, durchaus lohnend.

Tobias Humpf, Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Prof. Dr. Baumann + Partner mbB in Aalen, spricht sich aber auch aus Gründen der kommunalen Zusammenarbeit für die Annahme des Vergleichs aus: „Zwar ist das ehrgeizige Gemeinschaftsprojekt der KSV letztlich wegen technischer Probleme fehlgeschlagen, dieser Fehlschlag soll aber zukünftiger kommunaler Zusammenarbeit nicht im Wege stehen. Eine einvernehmliche Lösung im Rahmen eines Vergleichs wäre hierfür ein wichtiges und zukunftsweisendes Zeichen.“