§ Zivilrecht
Das Zivilrecht stellt neben dem Bereich des öffentlichen Rechts den zweiten großen Regelungsbereich unseres Rechtssystems dar. Es regelt das Verhältnis zwischen Privaten.
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele:
- Wenn Sie nach einem Kauf Mängel an ihrer Sache festgestellt haben.
- Wenn Sie als Käufer trotz Zahlung noch keine Ware erhalten haben.
- Wenn sich der Käufer trotz mangelfreier Leistung weigert den Kaufpreis zu begleichen.
- Wenn Sie Probleme mit Ihrem Nachbarn haben.
Welche Fragen treten häufig rund um das Zivilrecht auf?
- Welche Rechte habe ich beim Kauf einer mangelhaften Sache ?
- Wann lohnt es sich gerichtlich seine Rechte geltend zu machen ?
- Welche Kosten habe ich im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung zu tragen ?
- Kann ich einen geschlossen Vertrag wieder aufheben oder rückgängig machen?
Ihre Ansprechpartner für gute Rechtsberatung
Prof. Dr. Raimund Baumann
Rechtsanwalt / Steuerberater
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Fabian Baur
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Allgemeines Zivil- und Schadensrecht
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