§ Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt hauptsächlich die Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger, im Gegensatz zum bürgerlichen Recht, welches private Rechtsverhältnisse regelt.

Das Verwaltungsrecht durchdringt viele andere Rechtsbereiche und ist für diese relevant, zum Beispiel im Baurecht bei der Nichterteilung einer Baugenehmigung, im Verkehrsrecht bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, im Hochschulrecht, Sozialrecht oder im Polizeirecht.

Unsere Tätigkeiten sind unter anderem:

  • Widerspruchsverfahren
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte
  • Verpflichtungsklagen auf Erlass eines Verwaltungsakts
  • Normenkontrollverfahren (z. B. Vorgehen gegen Bebauungspläne)

Ihre Ansprechpartner für gute Rechtsberatung

Prof. Dr. Raimund Baumann
Rechtsanwalt / Steuerberater
Telefon: 07 11 – 2 39 63-3
E-Mail: r.baumann@bp-tax.de

Fabian Baur
Rechtsanwalt
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Tobias Humpf
Rechtsanwalt
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