§ Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie vorsorglich,  in welche medizinischen Maßnahmen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe Sie einwilligen bzw. welche Sie untersagen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit  zu einer Willensäußerung nicht mehr in der Lage sein sollten. Die Patientenverfügung sichert dann die Durchsetzung Ihres höchstpersönlichen Willen im Fall der Fälle ab.

Ergänzt wird die Patientenverfügung häufig durch eine Vorsorgevollmacht, in dieser regeln Sie,  wer Sie im Notfall vor z. B. Behörden, Banken, Ärzten etc. rechtswirksam vertreten soll und darf und in welchem Umfang.

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