§ Medizinrecht
Das Medizinrecht regelt die Beziehung zwischen Patient und Arzt, rechtlich relevant wird dies häufig im Falle von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem:
- Geltendmachung von Schadenersatz bei Behandlungsfehlern
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Abwehr von unbegründeten Ansprüchen aus vermeintlichen Behandlungsfehlern
Darüber hinaus stellen sich für Ärzte und Apotheker von der Übernahme bzw. Gründung einer Praxis bis zu deren Auflösung bzw. Übergabe, besondere gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, deren fundierte Begleitung unerlässlich ist.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte hierbei sind unter anderem:
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht von Ärzten und Apothekern
- Strategieberatung und Vertragsgestaltung im Rahmen der Praxisgründung bzw. Praxisübernahme bis hin zur Praxisaufgabe
- Vertragsgestaltung beim Praxiskauf- und Verkauf
- Erstellung von Arbeitsverträgen
- Begleitung bei der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- Begleitung bei der Gründung und der Anteilsübertragung an Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie Praxisgemeinschaften (PG).
Ihre Ansprechpartner für gute Rechtsberatung
Prof. Dr. Raimund Baumann
Rechtsanwalt / Steuerberater
Telefon: 07 11 – 2 39 63-3
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Fabian Baur
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Tobias Humpf
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