§ Landwirtschaftsrecht und Agrarrecht
Das Landwirtschafts- und Agrarrecht befasst sich insbesondere mit rechtlichen Fragen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ist damit für alle landwirtschaftlichen Betriebe von Bedeutung.
Im Rahmen der Rechtsberatung berücksichtigen wir das agrarspezifische Zivilrecht von der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs, bis zu dessen Übergabe (z.B. die Geltendmachung von Mängelrechten beim Landmaschinenkauf, die Regulierung von Flurschäden, die Einbindung erneuerbarer Energien).
Des Weiteren überprüfen wir die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und berücksichtigen hierbei auch die steuerlichen Besonderheiten, die in landwirtschaftlichen Betrieben eine überragende Bedeutung haben.
Ihre Ansprechpartner für gute Rechtsberatung
Prof. Dr. Raimund Baumann
Rechtsanwalt / Steuerberater
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