§ Forderungseinzug

Ihr Gegner bezahlt nicht?

Die sicherlich schlimmste Situation beim Inkasso ist oftmals die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - hat er kein Geld, bleibt der Gläubiger auf Anwaltskosten sitzen, die häufig hoch sind. Oftmals kann man mit dem Schuldner einfache Lösungen finden.

Für solche Fälle bietet § 4 Abs. 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes uns die Möglichkeit, eine Vergütung zu vereinbaren, die niedriger ist als die gesetzliche Gebühr.

Ihre Ansprechpartner für gute Rechtsberatung

Prof. Dr. Raimund Baumann
Rechtsanwalt / Steuerberater
Telefon: 07 11 – 2 39 63-3
E-Mail: r.baumann@bp-tax.de

Fabian Baur
Rechtsanwalt
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Tobias Humpf
Rechtsanwalt
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